Wohnnutzungsgebot trotz Teilversteigerung

Wird eine zur Wohnnutzung gedachte Immobilie teilversteigert, kann die zuständige Behörde trotzdem ein Wohnnutzungsgebot erlassen. So entschied es das Oberverwaltungsgericht Hamburg (Aktenzeichen 4 Bs 140/23). In dem verhandelten Fall wiesen die Behörden einen Hauseigentümer an, seine leerstehende Immobilie Wohnzwecken zuzuführen. Bis zur Trennung hatte er gemeinsam mit seiner Familie in dem Objekt gelebt. Nun lief im Zuge der ehelichen Auseinandersetzungen ein …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X