Wohnungsbesitzer müssen Funkwasserzähler akzeptieren

Ein Ehepaar aus Oberfranken war gar nicht begeistert davon, dass das kommunale Wasserversorgungsunternehmen in seiner Immobilie den alten analogen Wasserzähler durch einen digitalen Funkwasserzähler austauschen wollte. Das Ablesen der Verbrauchsdaten sollte dadurch erleichtert werden. Die Betroffenen sahen darin jedoch einen Eingriff in den Datenschutz und ihre Gesundheitsrechte. Doch dem wollte das zuständige Obergericht nicht folgen. Die Verarbeitung der Daten stelle keinen …

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