RISIKOMANAGEMENT

DER EINFLUSS UNTERSCHIEDLICHER TYPEN VON FINANZINSTITUTIONEN AUF IMMOBILIENMARKTZYKLEN

Prof. Dr. Hans-Peter Burghof, Foto: privat

Am 1. Januar 1993 trat der europäische Binnenmarkt mit seinen vier Grundfreiheiten für den Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr in Kraft. Ein integrierter Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen ist bislang aber weiter nur in Ansätzen erkennbar. Mit Blick auf die Wohnungsbaufinanzierung ist dies vielleicht gar nicht so bedauernswert, schließlich hängt den auf europäischer Ebene damit vertrauten Institutionen der Ruf an, zu wenig Raum f …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X