MIPIM-SPECIAL

DAS NEUE GELDWÄSCHEGESETZ UND SEINE AUSWIRKUNGEN AUF DEN FINANZ- UND IMMOBILIENSEKTOR

Alexander Lehnen, Foto: Arnecke Sibeth Dabelstein

Gerade einmal zweieinhalb Jahre nach der letzten Novellierung hat der deutsche Gesetzgeber das Geldwäschegesetz (GwG) mit Wirkung zum 1. Januar 2020 erneut angepasst. Für die Compliance-Abteilungen im Finanz-, aber auch Nichtfinanzbereich gehen damit teils substanzielle Änderungen beziehungsweise Verschärfungen einher. Das gilt nicht zuletzt für die Immobilienwirtschaft, die ob ihrer hohen Transaktionsvolumina bekanntlich immer wieder von Geldwäschern …

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