100 JAHRE UND KEIN BISSCHEN MÜDE

Philipp Otto
Foto: Fritz Knapp Verlag GmbH

Manchmal ist es ganz gut, Dinge zu wiederholen, damit sie nicht vergessen werden: "Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern (Bauspareinlagen) entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen (Bauspardarlehen) zu gewähren (Bauspargeschäft)." So beschreibt § 1 des Bausparkassengesetzes die so schön einfachen …

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