Aufsätze

Neue Offenlegungsanforderungen für Banken nach der Solvabilitätsverordnung

Die durch die Solvabilitätsverordnung etablierten Offenlegungsanforderungen verfolgen das Ziel, die Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule 1) und das aufsichtliche Überprüfungsverfahren (Säule 2) nach Basel II zu ergänzen. Die offenzulegenden Informationen sollen den Marktakteuren die Beurteilung des institutsspezifischen Risikoprofils, die Angemessenheit der Risikomessverfahren sowie der Eigenmittelausstattung erleichtern.

Zusätzlicher Anreiz zu effizienter Kontrolle und …

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