Risikoberichterstattung nach IFRS 7 - Umsetzung der Kreditrisikoangaben durch deutsche Großbanken
IFRS 7 war für das Geschäftsjahr 2007 erstmals verpflichtend für die nach IFRS rechnungslegenden Kreditinstitute anzuwenden. Dies schließt auch die Risikoberichterstattung für Kreditrisiken mit ein. Nach den Vorgaben des IFRS 7 ist die Risikoberichterstattung grundsätzlich auf Basis der internen Risikosteuerung des jeweiligen Kreditinstituts vorzunehmen (Management Approach). Aufgrund der Verschiedenheit der jeweiligen internen Systeme war auch eine Heterogenität der Ausgestaltung der …
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