BaFin: Moratorium über die North Channel Bank angeordnet

Quelle: BaFin, Foto: Kai Hartmann 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute gegenüber der North Channel Bank GmbH & Co. KG wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem ordnete die BaFin an, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und untersagte es ihr, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der North Channel Bank GmbH & Co. KG bestimmt sind (Moratorium). Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Das Moratorium musste laut BaFin angeordnet werden, um die Vermögenswerte in einem geordneten Verfahren zu sichern. Die North Channel Bank GmbH & Co. KG habe keine systemische Relevanz. Ihre Notlage stelle daher keine Bedrohung für die Finanzstabilität dar. Die Bilanzsumme des in Mainz ansässigen Instituts belief sich laut der Aufsichtsbehörde gemäß aufgestelltem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 auf 173,0 Millionen Euro, zum 30. November 2022 auf Basis unterjähriger Zahlen noch auf 123,5 Millionen Euro.

Die North Channel Bank GmbH & Co. KG wurde 1924 unter der damaligen Firmierung „Bankhaus Oswald Kruber GmbH & Co. KG” in Berlin gegründet. In 2009 erwarb eine nordamerikanische Investorengruppe das Institut, das daraufhin in North Channel Bank GmbH & Co. KG umfirmiert wurde und seitdem seinen Sitz in Mainz hat.

Die Bank war laut BaFin in den Jahren 2012 bis 2015 in hohem Maße in sogenannte Cum-Ex-Transaktionen im europäischen Raum involviert, mittels derer Steuererstattungen für nicht gezahlte Steuern erlangt wurden. Gehandelt wurden Aktien von dänischen und belgischen Emittenten. In Zusammenhang mit diesen Transaktionen würden aktuell Schadensersatzforderungen in Höhe von insgesamt 176 Millionen Euro von Seiten der dänischen und belgischen Steuerbehörden gegen die North Channel Bank GmbH & Co. KG geltend gemacht. Eine einvernehmliche Lösung, die bis zuletzt zwischen der Bank und den Steuerbehörden verhandelt wurde und mit welcher eine Vergleichszahlung in wesentlich niedrigerem Ausmaß angestrebt wurde, konnte demnach nicht erreicht werden. Da die North Channel Bank GmbH & Co. KG nicht in der Lage ist, Schadensersatz in der geltend gemachten Höhe zu leisten, und die gerichtlich erfolgreiche Durchsetzbarkeit von zumindest einem wesentlichen Teil der Ansprüche für überwiegend wahrscheinlich gehalten wird, hält die BaFin Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität und zur Risikobegrenzung der North Channel Bank GmbH & Co. KG aktuell für geboten.

Die Bank sei chronisch defizitär und habe kein nachhaltiges Geschäftsmodell mehr. Seit August 2021 unterliege die Bank einer von der BaFin angeordneten Beschränkung der Kreditvergabe und der Einlagenannahme sowie zusätzlichen Kapitalanforderungen.

Die Einlagen der rund 500 verbleibenden Einleger der North Channel Bank GmbH & Co. KG sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung von bis zu 100 000 Euro je Einleger liegen vor, wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. Die EdB wird die Gläubiger des Instituts unverzüglich darüber unterrichten, wenn dieser Fall eingetreten ist.

Der BdB weist zudem darauf hin, dass die Einlagen über dem von der EdB garantierten Volumen beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. (ESF) nach Maßgaben des Statuts des ESF bis zur Sicherungsgrenze von 3,268 Millionen Euro pro Einleger geschützt sind.

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