Hamburg Commercial Bank: Verlustteilnahme rechtmäßig

Der 9. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts hat heute in einem Berufungsprozess entschieden, dass es von der Hamburg Commercial Bank (ehemals HSH Nordbank) rechtmäßig war, den stillen Gesellschafter HUK Coburg in den Jahren 2012 und 2014 an den Verlusten zu beteiligen und den Buchwert der stillen Beteiligung herabzusetzen. Das von der Versicherung geforderte vorrangige Auffüllen der stillen Einlage sei nur bei der Bildung von Rücklagen angezeigt, teilt das Gericht in der Urteilsbegründung mit. Doch in diesem Fall führte ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken zu dem Verlust, der nicht als Rücklagenbildung gewertet werden könne.

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