HCOB: Wechsel in den Einlagensicherungsfonds

Christian Sewing

Quelle: Deutsche Bank

Wie der Bundesverband Deutscher Banken (BdB) heute mitteilt, wird die Hamburg Commercial Bank (HCOB) – die aus der ehemaligen Landesbank HSH Nordbank hervorging – zum 1. Januar 2022 ordentliches Mitglied im Bankenverband und wechselt in den freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Das habe der Vorstand des Bundesverbands deutscher Banken heute auf einer Sitzung in Brüssel beschlossen.

 „Die Aufnahme der Hamburg Commercial Bank in die private Einlagensicherung ist ein besonderes Ereignis für den Finanzstandort Deutschland. Denn erstmals nehmen wir eine ehemalige Landesbank bei uns auf. Wir freuen uns, dass der Übergang der Hamburg Commercial Bank erfolgreich umgesetzt werden konnte“, sagte Christian Sewing, Präsident des Bankenverbandes. Die HCOB sei in einer dreijährigen Übergangsphase kontinuierlich geprüft worden. „Der Prozess spiegelt die hohen Standards der privaten Einlagensicherung wider. Damit ist der Wechsel einer ehemals öffentlich-rechtlichen Bank in die Einlagensicherung überzeugend gelungen.“

„Mit der Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds schlägt die HCOB ein neues Kapitel als private Geschäftsbank auf. Die vergangenen drei Jahre haben wir zielstrebig auf diesen Tag hingearbeitet. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die diesen erfolgreichen Wechsel mit viel Engagement und Tatkraft ermöglicht haben“, so Stefan Ermisch, Chief Executive Officer der Hamburg Commercial Bank.

Seit Anfang 2019 wurde die HCOB eingehend vom Prüfungsverband deutscher Banken begleitet. Sie blieb jedoch zunächst Mitglied im Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe. Anfang 2022 erfolgt nun der nahtlose Wechsel der ehemaligen Landesbank in den Einlagensicherungsfonds. Ebenfalls zum 1. Januar 2022 wird die HCOB in der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken mitwirken.

Die HCOB war demnach Ende 2018 privatisiert worden. Käufer und Verbände hatten sich laut Meldung damals auf eine dreijährige Übergangsphase geeinigt, um einen Wechsel in die private Einlagensicherung zu ermöglichen, die einen deutlich über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgehenden Schutzumfang biete.

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