Vergangene Woche hat das LG Münster (Az. 7 KLs 2/20, Urteil vom 8.1.2024) ein Ehepaar aus Greven im Münsterland zu vier beziehungsweise fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Das Paar hatte von rund 90000 Kunden aus ganz Europa etwa 320 Millionen Euro eingesammelt und dabei vorgegaukelt, das Geld in die Kryptowährung OneCoin zu wechseln. Auch ein Anwalt aus München, der Teile des eingesammelten Geldes auf Überseekonten transferiert hat, wurde verurteilt. Er bekam zwei Jahre und neun Monate. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von knapp 1,2 Millionen Euro bei dem Mann, 43500 Euro bei der Frau, 627000 Euro bei dem Anwalt und 41 Millionen Euro bei einer von dem Ehepaar betriebenen Firma an.
Aufgefallen war der Betrug, weil ab Dezember 2015 zunächst die Kreissparkasse Steinfurt, sodann ab Ende März 2016 die Commerzbank-Filiale Münster und ab Juli 2016 die Filiale der Deutschen Bank in Greven aufgrund von auffallend vieler Einzelbuchungen Geldwäscheverdachtsanzeigen erstatteten.