Recht und Steuern

Rückabwicklung eines Fondskaufs

Die 3. Zivilkammer des Landgerichts Zwickau hat unter dem Aktenzeichen 3 O 689/07 den Finanzvertrieb OVB Vermögensberatung AG, Köln, wegen Falschberatung eines Fundus-Immobili-enfonds-Käufers (Fundus 27 - "Die Pyramide") zur vollständigen Rückabwicklung verurteilt. Der Fondsanleger erhält damit seine Investition abzüglich Ausschüttungen gegen Rückgabe der Anteile an diesem Immobilienfonds zurück. Der Betrag beläuft sich auf 192 469,26 Euro zuzüglich Zinsen. Steuervorteile wurden nicht gegengerechnet.

Das Gericht sah die Beratungspflichten des OVB-Beraters mehrfach verletzt: So hatte er für die Beratung seines Kunden lediglich einen "Kurzprospekt" verwendet, der keine ausreichenden Risikohinweise enthielt. Die Übergabe eines umfassenderen Prospekts erst am Tag der Fondszeichnung hielt das Landgericht Zwickau für eine ordentliche Information des Kunden als nicht ausreichend.

Der OVB-Berater hatte zudem nicht überprüft, inwieweit unabhängig von einer möglichen Fundus-Insolvenz, die Zahlung der Ausschüttungen in den Folgejahren sicher sei. Eine weitere Pflichtverletzung liegt nach Auffassung des Landgerichts darin, dass der OVB-Berater nicht auf das Risiko einer Rückforderung hinsichtlich erhaltener Ausschüttungen nach § 172 Abs. 4 HGB hingewiesen hat.

Kann dem Kunden kein Mitverschulden gemäß § 254 BGB angelastet werden, handelt er nach Ansicht des Gerichts aus diesen Gründen auch nicht grob fahrlässig, indem er die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Vermittlers nicht durch die Lektüre des bei Zeichnung übergebenen Prospektes überprüfte, so das Zwickauer Gericht. Folgerichtig hat dieses auch keine Verjährung der Ansprüche angenommen.

(Tilp Rechtsanwälte)

Noch keine Bewertungen vorhanden


X