Bankenchronik Ausgabe 3/2015

8. Januar 2015 bis 27. Januar 2015

Die spanische Großbank Santander hat im Januar eine Kapitalerhöhung um 7,5 Milliarden Euro durchgeführt. Dabei wurden rund 1,2 Milliarden neue Anteile ausgegeben. An der Maßnahme beteiligten sich 235 Investoren, davon 79 Prozent aus Großbritannien und den USA. Mit rund 11 Milliarden Euro lag die Nachfrage über dem angepeilten Volumen.

Der britische Finanzinvestor Permira plant nach Reuters-Informationen die Übernahme des Zahlungsabwicklungs- und Clearinginstitutes der italienischen Volksbanken, Istituto centrale delle banche popolari (ICBPI), für 2,6 Milliarden US-Dollar (2,2 Milliarden Euro).

Größter Anteilseigner der ICBPI mit 20,4 Prozent ist derzeit Credito Valtellinese, gefolgt von Banco Popolare mit 15,4 Prozent. Banca Popolare di Vicenza und Veneto Banca haben beide Anteile von rund 10 Prozent, die Popolare Emilia Romagna besitzt 8,7 Prozent. Die italienische Regierung will eine seit Jahren zur Diskussion stehende Reform der Volksbanken bald beschließen. Vorgesehen sind unter anderem eine Änderung des Stimmrechts und Fördermaßnahmen für Fusionen.

Die beiden belgischen Privatbanken Bank Degroof und Petercam und ihre Referenz-Aktionäre haben eine gegenseitige Absichtserklärung mit dem Ziel einer Fusion unterzeichnet. Beide Unternehmen sind mit ihrem Geschäftsmodell auf die drei Bereiche Private Banking, institutionelles Management und Investmentbanking ausgerichtet. Die neue Gruppe wird ein Vermögen von rund 47 Milliarden Euro verwalten. Zusätzlich zu den Geschäftsstellen in Belgien will sie auch stark international präsent sein, insbesondere in Luxemburg und Frankreich. Alle Aktivitäten der neuen Gruppe werden von einem Exekutivausschuss aus sieben Mitgliedern gesteuert, der als zentrale Geschäftsführungseinheit fungiert und an den Aufsichtsrat berichtet. (siehe auch Personalien) Die Unterzeichnung der finalen Fusionsvereinbarung ist für das erste Halbjahr 2015 vorgesehen. Die Fusion selbst soll im zweiten Halbjahr 2015 abgeschlossen werden.

Die Hamburger Privatbank M. M. Warburg & CO (AG & Co.) KGaA hat mit Wirkung zum 1. Januar 2015 die restlichen Anteile an der Schwäbische Bank AG in Stuttgart erworben. Ende 2008 hatte die Bank zunächst ein Anteilspaket in Höhe von 25,05 Prozent von der Hypo Vereinsbank übernommen. 2012 erfolgte der Erwerb weiterer Anteile von Familiengesellschaftern, sodass bis zum Jahreswechsel 78 Prozent der Gesellschaftsanteile gehalten wurden. Mit dem nun erfolgten Erwerb der restlichen 22 Prozent von Familiengesellschaftern und einer Stiftung ist die Schwäbische Bank AG zu 100 Prozent Mitglied der Warburg Bankengruppe. Das Institut betreut vermögende Privatkunden, Stiftungen und inhabergeführte mittelständische Unternehmen in Stuttgart und Baden-Württemberg. Das Angebot umfasst neben den üblichen Bankgeschäften vor allem die individuelle Vermögensverwaltung sowie die Beratung in allen Fragestellungen von Unternehmern und Unternehmen.

Die Royal Bank of Canada (RBC) kündigte an, die US-amerikanische City National Corporation zu übernehmen. Die im Jahr 1954 gegründete Bank hat ihren Hauptsitz in Los Angeles und fokussiert sich auf das Geschäft mit Firmenkunden und wohlhabenden Privatpersonen. Der Kaufpreis wird rund 5,4 Milliarden US-Dollar betragen. Die Transaktion soll voraussichtlich im vierten Quartal 2015 abgeschlossen werden, dann plant die RBC, City National in ihre US-amerikanische Wealth-Management-Einheit zu integrieren.

Im Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) wurde eine grundsätzliche Entscheidung über die Bündelung von regulatorischen Aufgaben getroffen. Eine zentrale Einheit soll allen, insbesondere den kleineren Sparkassen, helfen, den Aufwand für die Umsetzung regulatorischer Vorgaben zu reduzieren. Die Vorstände der regionalen Sparkassen-Verbände und der Landesbanken sollen nun bis Ende März über deren Finanzierung entscheiden. Die Aufbauphase wird voraussichtlich bis ins Jahr 2017 andauern. Angesiedelt werden soll die Regulierungsarbeit bei der Berliner Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (S-Rating).

Der Verband der Auslandsbanken und die Hochschule Worms kooperieren künftig im Bereich der aufsichtsrechtlichen Weiterbildung der Finanzbranche. Der Verband der Auslandsbanken in Deutschland e. V. (VAB) vertritt die Interessen von rund 200 ausländischen Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleistungsinstituten aus etwa 30 Ländern, die am deutschen Finanzmarkt aktiv sind. Als Beweggrund für den Verband wird die Tendenz genannt, dass die Implementierung neuer Regelwerke nicht nur erhebliche organisatorische Anpassungen erfordert, sondern auch die fortwährende Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter in den Instituten. Die Hochschule verspricht sich von dem Projekt neue Branchen-Impulse im Bereich der Weiterbildung und die Bündelung fachlicher Kompetenzen aus der Praxis.

Die britische Standard Chartered Bank wird Medienberichten zufolge ihre Schweizer Privatbank in Genf schließen. Offenbar war der angestrebte Verkauf der Einheit gescheitert. Aus der Schweiz sollen weiterhin Dienstleistungen für Unternehmenskunden angeboten werden.

Die beiden US-amerikanischen Unternehmen Axis Capital Holdings Limited und PartnerRe Ltd. werden fusionieren. Aus dem Zusammenschluss soll ein Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen mit jährlichen Prämieneinnahmen in Höhe von rund 10 Milliarden Dollar und einem aktuellen Anlagevolumen von rund 33 Milliarden Dollar entstehen. Die neue Firma wird ihren Sitz in Bermuda haben, sie soll weltweit auf allen fünf Kontinenten vertreten sein.

Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Klage eines Verbraucherschutzverbandes eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken als unwirksam erklärt, nach der auch Buchungen bepreist werden, die bei der fehlerhaften Ausführung eines Zahlungsauftrags anfallen. Nach Ansicht des BGH hat die Bank als Zahlungsdienstleister keinen Anspruch auf ein Entgelt, wenn ein Zahlungsauftrag fehlerhaft ausgeführt wird. Wird ein solcher Vorgang vom Kunden ausgelöst, kann dieser von seinem Zahlungsdienstleister im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung des Zahlungsauftrags die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Zahlungsbetrags verlangen.

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