Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Marktoperationen: Am 5. November 2015 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/ 2015/33 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/774 über ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors an den Sekundärmärkten (Public Sector Asset Purchase Programme - PSPP). Damit wurde der vom EZB-Rat am 3. September 2015 gefasste Beschluss, die Ankaufobergrenze des PSPP von 25 Prozent auf 33 Prozent je ISIN-Nummer anzuheben, rechtswirksam. In dem Beschluss wird klargestellt, dass die Ankaufobergrenze bei 33 Prozent pro Anleihe liegt. Eine Ausnahme bilden bestimmte Anleihen mit einer Umschuldungsklausel (Collective Action Clause - CAC), die sich von der Modell-Umschuldungsklausel des Eurogebiets unterscheidet; für diese ist eine Einzelfallprüfung vorgesehen. Der am 10. November 2015 in Kraft getretene Beschluss sowie die diesbezügliche Pressemitteilung sind auf der Website der EZB abrufbar.

Aktualisierung der allgemeinen Dokumentation: Am 18. November 2015 erließ der EZB-Rat die Leitlinie EZB/2015/34 zur Änderung der Leitlinie (EU) 2015/510 über die Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems (Leitlinie allgemeine Dokumentation) sowie die Leitlinie EZB/2015/35 über die bei der Umsetzung des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems anzuwendenden Bewertungsabschläge. Bestimmungen zu Bewertungsabschlägen werden von jetzt an in diesem separaten Rechtsakt enthalten sein, was eine gestraffte Umsetzung von Änderungen des betreffenden Rahmens ermöglicht, sobald die entsprechenden Beschlüsse erlassen sind. Beide Leitlinien sowie eine diesbezügliche Pressemitteilung sind auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 2. November 2015 billigte der EZB-Rat den Beitrag des Eurosystems zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission über die möglichen Auswirkungen der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation - CRR) und der Eigenkapitalrichtlinie IV (Capital Requirements Directive IV - CRD IV) auf die Finanzierung der Wirtschaft durch Banken. Dieser Beitrag des Eurosystems wurde in der Folge der Europäischen Kommission übermittelt und ist auf der Website der EZB abrufbar.

Am 18. November 2015 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des "Financial Stability Review - November 2015". In diesem Bericht werden die Hauptrisiken für die Stabilität und mögliche Schwachstellen des Finanzsystems im Eurogebiet untersucht, und es wird eine umfassende Analyse dazu angestellt, inwieweit das Finanzsystem des Euroraums Schocks auffangen kann. Der Bericht ist auf der Website der EZB veröffentlicht. Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 23. Oktober 2015 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur ersten Beurteilung der Bedingungen zur Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen in Ungarn (CON/2015/ 38) auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank. Am 28. Oktober 2015 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Reservesätzen in Ungarn (CON/2015/39) ebenfalls auf Ersuchen der Magyar Nemzeti Bank. Am 29. Oktober 2015 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum Einlagensicherungssystem in Irland (CON/2015/40) auf Ersuchen des irischen Finanzministers. Am 30. Oktober 2015 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Änderungen der Satzung der Banca d'Italia (CON/ 2015/41) auf Ersuchen der Banca d'Italia.

Am 4. November 2015 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zum institutionellen Rahmen für die Abwicklung von Instituten in Belgien (CON/2015/ 42), um die ihn der Gouverneur der Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique im Auftrag des belgischen Finanzministers ersucht hatte. Am 6. November 2015 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Lösung von Krisensituationen am Finanzmarkt und zu einer Sonderabgabe für ausgewählte Finanzinstitute in der Slowakei (CON/2015/ 43) auf Ersuchen des slowakischen Finanzministeriums. Am 11. November 2015 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Vorschriften über die Vergütung und Altersversorgung in Irland (CON/2015/44) auf Ersuchen des irischen Ministers für öffentliche Ausgaben und Reformen.

Am 12. November 2015 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Regulierung der Kreditaufnahme von Unternehmen in Zypern (CON/2015/45) auf Ersuchen des zyprischen Finanzministers. Am 13. November 2015 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Bankkontenregister in Bulgarien (CON/2015/46) auf Ersuchen des bulgarischen Finanzministeriums. Am 13. November 2015 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Verordnung zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus in Österreich (CON/2015/47) auf Ersuchen des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen.

Statistik: Am 18. November 2015 billigte der EZB-Rat im Grundsatz den Entwurf einer Verordnung der EZB über die Erhebung granularer Daten zu Krediten und Kreditrisiken (Ana-Credit). Ein endgültiger Beschluss über die Annahme des Verordnungsentwurfs wird erst gefasst, nachdem der EZB-Rat über die Schätzungen im Zusammenhang mit dem betreffenden IT-Projekt und die Kosten-Nutzen-Analyse, die zur Festlegung der Meldepflichten gemäß dem Verordnungsentwurf zu verwenden ist, unterrichtet worden ist. Der EZB-Rat hat zwischenzeitlich der Veröffentlichung des Verordnungsentwurfs und der zugehörigen Anhänge auf der EZB-Website zugestimmt, um die Transparenz gegenüber den Märkten zu erhöhen und die Planung an den Märkten zu erleichtern.

Corporate Governance: Am 29. Oktober 2015 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2015/32 über die Festlegung der Vergaberegeln (Neufassung des Beschlusses EZB/2007/5), um den jüngsten Richtlinien der Union zum öffentlichen Beschaffungswesen, der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie der in sieben Jahren gewonnenen Erfahrung bei der Anwendung der Vergaberegeln der EZB Rechnung zu tragen. Der Beschluss wird auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 18. November 2015 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2015/36 über die Festlegung der Grundsätze für die Übermittlung von Feedback zu Leistungen der Unterkoordinatoren der nationalen zuständigen Behörde (NCA) in den gemeinsamen Aufsichtsteams (JSTs) des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SSM). Mit diesem Beschluss wird ein einheitlicher Prozess für die Übermittlung eines Feedbacks zu Leistungen von Unterkoordinatoren der NCA in den JSTs des SSM eingeführt. Dies soll dazu beitragen, das ordnungsgemäße Funktionieren der JSTs zu gewährleisten. Der Beschluss wird auf der Website der EZB veröffentlicht.

Bankenaufsicht: Ergebnisse des Comprehensive Assessment für griechische Banken. Am 31. Oktober 2015 veröffentlichte die EZB die Ergebnisse der umfassenden Bewertung (Comprehensive Assessment - CA) für vier bedeutende griechische Banken, die ihrer Aufsicht unterliegen. Das CA war im Einklang mit dem Beschluss des Euro-Gipfels vom 12. Juli 2015 und dem am 19. August 2015 unterzeichneten Memorandum of Understanding zwischen der Hellenischen Republik, der Bank of Greece und der Europäischen Kommission, die im Namen des Europäischen Stabilitätsmechanismus handelte, durchgeführt worden. Eine entsprechende Pressemitteilung ist auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar. Am 14. November 2015 veröffentlichte die EZB die Ergebnisse des von ihr zwischen März und November 2015 für neun Banken durchgeführten CA. Eine entsprechende Pressemitteilung ist zusammen mit einem technischen Anhang, der weitere Einzelheiten zur angewandten Methodik, der Prüfung der Aktiva-Qualität und den Ergebnissen der Stresstests enthält, auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abrufbar.

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