EuroSTR: EZB erweitert Kreis

Als Administrator der Euro Short-Term Rate (EuroSTR) wird die Europäische Zentralbank (EZB) den Kreis der aktuell 45 berichtspflichtigen Banken, deren Daten in die Berechnung des EuroSTR einfließen, mit Wirkung vom 2. Juli 2025 (Datenmeldung für den 1. Juli 2025) um 24 Banken erweitern. Die neu hinzukommenden Banken wurden bereits am 1. Juli 2024 in den Kreis der Berichtspflichtigen für die Geldmarktstatistik aufgenommen. Sie wurden aber zunächst nicht in die EuroSTR-Berechnung einbezogen, …

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