Geldpolitische Beschlüsse der EZB

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Bestände des Eurosystems an Wertpapieren für geldpolitische Zwecke Quelle: EZB

Der Rat der Europäischen Zentralbank ist weiterhin der Auffassung, dass günstige Finanzierungsbedingungen auch dann aufrechterhalten werden können, wenn der Umfang des Nettoerwerbs von Vermögenswerten im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme - PEPP) gegenüber dem zweiten und dritten Quartal dieses Jahres moderat reduziert wird.

Der EZB-Rat hat auch seine anderen Maßnahmen bestätigt: die Höhe der EZB-Leitzinsen, seine Forward Guidance zu deren voraussichtlicher Entwicklung, seine Ankäufe im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme - APP), seine Wiederanlagestrategie und seine längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte. Im Einzelnen:

EZB-Leitzinsen: Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazi lität und die Einlagefazilität werden unverändert bei 0,00 Prozent, 0,25 Prozent beziehungsweise minus 0,50 Prozent belassen. Um sein symmetrisches Inflationsziel von 2 Prozent zu unterstützen und im Einklang mit seiner geldpolitischen Strategie, geht der EZB-Rat davon aus, dass die EZB-Leitzinsen so lange auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben werden, bis er feststellt, dass die Inflationsrate deutlich vor dem Ende seines Projektionszeitraums 2 Prozent erreicht und sie diesen Wert im weiteren Verlauf des Projektionszeitraums dauerhaft hält, und er der Auffassung ist, dass die Entwicklung der zugrunde liegenden Inflation hinreichend fortgeschritten ist, um mit einer sich mittelfristig bei 2 Prozent stabilisierenden Inflation vereinbar zu sein. Dies geht unter Umständen damit einher, dass die Inflation vorübergehend moderat über dem Zielwert liegt.

Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP): Die Nettoankäufe im Rahmen des APP werden in einem monatlichen Umfang von 20 Milliarden Euro fortgesetzt. Der EZB-Rat geht weiterhin davon aus, dass die monatlichen Nettoankäufe von Vermögenswerten im Rahmen des APP so lange fortgesetzt werden, wie dies für die Verstärkung der akkommodierenden Wirkung seiner Leitzinsen erforderlich ist, und dass sie beendet werden, kurz bevor er mit der Erhöhung der EZB-Leitzinsen beginnt. Der Rat der Europäischen Zentralbank beabsichtigt zudem, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Ankaufprogramms APP erworbenen Wertpapiere weiterhin bei Fälligkeit für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem er mit der Erhöhung der Leitzinsen beginnt, vollumfänglich wieder anzulegen und in jedem Fall so lange wie erforderlich, um günstige Liquiditätsbedingungen und eine umfangreiche geldpolitische Akkommodierung aufrechtzuerhalten.

Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP): Der EZB-Rat wird die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP, das einen Gesamtumfang von 1 850 Milliarden Euro hat, mindestens bis Ende März 2022 und in je - dem Fall so lange weiterhin durchführen, bis die Phase der Corona-Krise seiner Einschätzung nach überstanden ist. Der EZB-Rat ist weiterhin der Auffassung, dass günstige Finanzierungsbedingungen auch dann aufrechterhalten werden können, wenn der Umfang des Nettoerwerbs von Vermögenswerten im Rahmen des PEPP gegenüber dem zweiten und dritten Quartal dieses Jahres moderat reduziert wird.

Der Rat der Europäischen Zentralbank wird die Ankäufe flexibel in Abhängigkeit von den Marktbedingungen und mit dem Ziel durchführen, eine Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen zu vermeiden, die nicht damit vereinbar ist, dem Abwärtsdruck der Pandemie auf die projizierte Inflationsentwicklung entgegenzuwirken.

Darüber hinaus wird die Flexibilität der Ankäufe über den Zeitverlauf, die Anlageklassen und die Länder hinweg weiterhin die reibungslose Transmission der Geldpolitik unterstützen. Wenn mit Ankäufen, die den Gesamtumfang des PEPP über den Zeithorizont der Nettoankäufe hinweg nicht voll ausschöpfen, günstige Finanzierungsbedingungen aufrechter halten werden können, muss dieser Gesamtumfang nicht vollständig genutzt werden.

Genauso kann der Gesamtumfang erforderlichenfalls auch rekalibriert werden, um günstige Finanzierungsbedingungen aufrechtzuerhalten und so dem negativen Schock der Pandemie auf die Inflationsentwicklung entgegenzuwirken. Der Rat der Europäischen Zentralbank wird die Tilgungsbeträge der im Rahmen des Notfallankaufprogramms PEPP erworbenen Wertpapiere mindestens bis Ende 2023 weiterhin bei Fälligkeit wieder anlegen. Das zukünftige Auslaufen des PEPP-Portfolios wird in jedem Fall so gesteuert, dass eine Beeinträchtigung des angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird.

Refinanzierungsgeschäfte: Der Rat der Europäischen Zentralbank wird weiterhin reichlich Liquidität über seine Refinanzierungsgeschäfte zur Verfügung stellen. Insbesondere stellt die dritte Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) nach wie vor eine attraktive Finanzierungsquelle für Banken dar, wodurch deren Kreditvergabe an Unternehmen und private Haushalte unterstützt wird.

Der EZB-Rat teilt darüber hinaus mit, dass er bereit ist, alle seine Instrumente gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass sich die Inflation mittelfristig bei seinem Zielwert von 2 Prozent stabilisiert.

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