PSPP-Stellungnahme zum Urteil des BVfG

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Der Rat der Europäischen Zentralbank erhielt durch den Bundesbankpräsidenten und den Rechtsdienst der EZB eine erste Information. Die Europäische Zentralbank nimmt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVfG) zum Programm für den Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) zur Kenntnis. Der EZB-Rat sieht sich weiterhin vollumfänglich verpflichtet, innerhalb seines Mandats alles zu tun, was erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Inflation auf ein Niveau ansteigt, das mit seinem mittelfristigen Ziel in Einklang steht, und dass die ergriffenen geldpolitischen Maßnahmen zur Erfüllung des Zieles, die Preisstabilität zu gewährleisten, in alle Bereiche der Wirtschaft und in alle Mitgliedsstaaten des Euroraums übermittelt werden. Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte im Dezember 2018 entschieden, dass die Europäische Zentralbank im Rahmen ihres Preisstabilitätsmandats handelt.

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