Die Anti Financial Crime Alliance - eine erste Bilanz

Christof Schulte, Foto: FIU

Die Anti Financial Crime Alliance wurde im September 2019 mit dem Ziel gegründet, die strategische Kooperation der Behörden mit den Verpflichteten beim Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu intensivieren. Die Leitung dieser Zusammenarbeit hat die Financial Intelligence Unit inne. Zur Gründung bestand die AFCA aus FIU, BKA und BaFin und 15 Institutionen des Finanzsektors. Derzeit besteht die AFCA aus 36 Mit gliedern, auch aus dem Nichtfinanzsektor. Im weiteren Verlauf des Beitrags erläutert der FIU-Leiter die Arbeit der AFCA. Herzstück seien dabei unter anderem die insgesamt fünf Arbeitsgruppen zu Themen wie Geldwäsche im Immobiliensektor, Glücksspiel oder Steuersektor. Im Anschluss an den Fachbeitrag hat die Redaktion noch ein Gespräch mit FIU-Leiter Christof Schulte über die Arbeit der FIU geführt. Im Redaktionsgespräch sieht er unter anderem einen kontinuierlichen Anstieg der Meldungszahlen. (Red.)

Am 24. September 2019 wurde die Anti Financial Crime Alliance (AFCA) unter Leitung der Financial Intelligence Unit (FIU) mit dem Ziel gegründet, die strategische Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zwischen Behörden und Verpflichteten in Deutschland zu intensivieren und weiter auszubauen.

Aufgrund der stetig komplexer werdenden kriminellen Strukturen im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bedarf es einer engen und kooperativen Zusammenarbeit der Behörden und privatwirtschaftlich organisierten Institutionen, um dieser Herausforderung gemeinsam effektiv entgegenwirken zu können. Im Rahmen des partnerschaftlichen Austauschformats setzen die einzelnen Mitglieder der AFCA ihre persönlichen Stärken für die Realisierung eines gemeinsamen Ziels ein und profitieren im Rahmen einer langfristigen Zusammenarbeit von den Fähigkeiten des Anderen.

Enge Zusammenarbeit notwendig

Der gegenseitige Informationsaustausch unter dem Dach der AFCA durch die Financial Intelligence Unit (FIU) erfolgt im engen Zusammenwirken mit den Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden sowie den geldwäscherechtlich Verpflichteten. Dieser generiert in der Gesamtheit einen deutlichen Mehrwert für alle Beteiligten und hilft ihnen dabei, ihre jeweiligen Rollen in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver zu gestalten, Wissen auszubauen sowie Erkenntnisse über die Systeme und Akteure zu erweitern.

Zum Gründungszeitpunkt gehörten der AFCA neben den Behörden FIU, Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch 15 Institutionen des Finanzsektors an. Mit Aufnahme von 18 weiteren Institutionen aus den Bereichen des Finanzund Nichtfinanzsektors im Jahr 2020 verfügt die AFCA nunmehr über insgesamt 36 Mitglieder. Zu den herausragenden Ergebnissen der AFCA gehört, dass es nur ein Jahr nach ihrer Einrichtung gelungen ist, neben weiteren Behörden und Institutionen auch Verpflichtete des Nichtfinanzsektors für die Mitarbeit in der AFCA zu gewinnen.

Die Teilnahme an der Public Private Partnership steht grundsätzlich allen interessierten Verpflichteten des Finanz- und des Nichtfinanzsektors offen. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Basis der jeweils geltenden Rechtslage sowie nach den Bestimmungen der Übereinkunft über die Zusammenarbeit, der Geschäftsordnung sowie den Regeln des Informationsaustausches der AFCA. Die AFCA gliedert sich organisatorisch in das Board, das Management Office, die Arbeitsgruppen sowie den Expertenstab.

Das Board setzt sich paritätisch aus Vertretern des öffentlichen Sektors (FIU, Ba-Fin, BKA) sowie des Finanzsektors (Commerzbank, HSBC Deutschland, DZ Bank) zusammen und ist neben der Leitung der AFCA unter anderem für die Erreichung der strategischen Zielsetzungen und die Steuerung der Arbeitsgremien zuständig. Das Management Office ist als unterstützende Einheit administrativ und koordinierend tätig. Es tagt wie auch die Arbeitsgruppen regelmäßig und besteht aus Behördenvertretern (FIU und BaFin) sowie aus Vertretern des Finanzsektors.

Expertenstab als Impulsgeber

Auf Beschluss des Board ist seit Ende des Jahres 2020 ein Expertenstab eingerichtet und besetzt. Der Expertenstab soll insbesondere Impulsgeber für die strategische Zielsetzung der AFCA sein und das Board zur Bewertung der Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppen bei seinen Entscheidungen unterstützen. Darüber hinaus sind die Mitglieder des Expertenstabs zukünftig für den Informationsaustausch mit den Verbänden zuständig. Der Expertenstab wird vom Finanzsektor geleitet, der den größten Teil der Mitglieder der AFCA darstellt. Seine Struktur folgt einem interdisziplinären Ansatz, bestehend aus Experten der Finanzwirtschaft, des öffentlichen Bereichs und der Wissenschaft.

Die Arbeitsgruppen bilden das operative Herzstück der AFCA und dienen dem regelmäßigen Informationsaustausch über fachliche Entwicklungen, phänomenbezogene Fälle und Themen, die für die Weiterentwicklung der strategischen Zusammenarbeit in Hochrisikobereichen der Finanzkriminalität bedeutsam sind. Derzeit gibt es fünf Arbeitsgruppen, die sich je nach Arbeitsthema aus unterschiedlichen Teilnehmern zusammensetzen (die Teilnahme ist für alle AFCA-Mitglieder möglich):

- AG 1: Grundsätze der Zusammenarbeit

- AG 2: Risiken und Trends im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor

- AG 3: Geldwäsche im Immobiliensektor

- AG 4: Steuerdelikte

- AG 5: Glücksspiel

Die AFCA hat seit ihrem Bestehen bereits bedeutsame Ergebnisse erreichen können, die im Wesentlichen auf den systematisch-methodischen Ansatz ihrer Struktur und auf ihre innovative Arbeitsweise zurückzuführen sind.

Die AFCA startete zunächst mit einer Pilotphase im Finanzsektor, um die dort bestehenden Erkenntnisse und Erfahrungen aus einzelfallerprobten Zusammenarbeitsformen von Behörden und Verpflichteten im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit nutzen zu können. Des Weiteren konnten auf beiden Seiten bereits angestellte Überlegungen zu ihrer Fortentwicklung zu einem dauerhaften strategischen Informationsaustausch herangezogen werden.

Im Ergebnis einer intensiven Betrachtung im Board wurden die Arbeitsgruppen "Grundsätze der Zusammenarbeit" unter Leitung der HSBC (Co-Lead FIU) und "Risiken und Trends im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor" unter Leitung der Commerzbank (Co-Lead BaFin) eingerichtet. Mitglieder der Arbeitsgruppen sind neben den genannten Institutionen und dem BKA weitere Kreditinstitute. Die Einrichtung dieser Arbeitsgruppen erfolgte, um zunächst über die Grundsätze der Zusammenarbeit Einigkeit zu erzielen und sodann erste fachliche Schwerpunkte für die Ausrichtung der ersten operativ tätigen Arbeitsgruppe zu bestimmen.

Erste konkrete Ergebnisse

In der Folge nahmen weitere Arbeitsgruppen entlang der identifizierten Risikoschwerpunkte ihre Tätigkeit auf. Alle folgen hierbei in ihrem Aufbau einem einheitlichen Grundsatz: Die Leitung wird jeweils paritätisch von Verpflichteten- und Behördenvertretern wahrgenommen. Trotz des erschwerten Austausches durch die vorherrschende Corona-Pandemie, konnten die Arbeitsgruppen im vergangenen Jahr ihre Tätigkeiten intensivieren und erste konkrete Ergebnisse vorweisen:

Neben der Veröffentlichung eines Whitepapers zu den besonderen Phänomenen der Finanzkriminalität im Zusammenhang mit Covid-19 konnte allen Verpflichteten Anfang 2021 ein weiteres Whitepaper zum Thema "Mantelgesellschaften" zur Verfügung gestellt werden. Weitere Ausarbeitungen der Arbeitsgruppen befinden sich zurzeit in der Entwicklung.

Die Arbeitsgruppe "Grundsätze der Zusammenarbeit" sorgt in dem zur Verfügung stehenden Rechtsrahmen für die Fortentwicklung des Regelwerks der AFCA und bietet somit den notwendigen Raum für die thematische Befassung der anderen Arbeitsgruppen. Mit der Aufnahme neuer Mitglieder - insbesondere des Nichtfinanzsektors - wurden zudem die Arbeitsgruppen "Geldwäsche im Immobiliensektor", "Steuerdelikte" und "Glücksspiel" eingerichtet. Die Arbeitsgruppen haben ihre operative Tätigkeit unmittelbar aufgenommen. Insbesondere aufgrund der Zusammensetzung der Arbeitsgruppen mit Vertretern aus verschiedenen Behörden und Verpflichteten können hier unterschiedlichste Expertisen zusammengebracht und Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden, um so bestmögliche Ergebnisse erzielen zu können.

Die stark gestiegene Anzahl von Mitgliedern der AFCA zeigt, dass sowohl im Bereich des Finanzsektors als auch des Nichtfinanzsektors ein reges Interesse an der Arbeit sowie der Mitwirkung in der AFCA besteht. Weitere Interessenbekundungen lassen einen weiteren Zuwachs von Mitgliedern im Jahr 2021 - insbesondere aus dem Bereich des Nichtfinanzsektors - erwarten. Die AFCA hat es sich zur Aufgabe gemacht, ihre Arbeit weiter auf spezifische Risikoschwerpunkte der Geldwäsche zu konzentrieren und hierzu auch frühzeitig neu identifizierte Trends, wie zum Beispiel den Missbrauch von Kryptowährungen für kriminelle Transaktionen, im Blick zu behalten. Darüber hinaus ist vorgesehen, weitere Möglichkeiten zur Unterstützung der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch digitale Technologien genauer zu betrachten. Um weitere zielgerichtete Ergebnisse zu den jeweiligen Arbeitsschwerpunkten zu erreichen, sollen die Tätigkeiten innerhalb der einzelnen Arbeitsgruppen weiter intensiviert und ausgebaut werden. Hierbei bleibt der Fokus immer auf den Grundsatz der partnerschaftlichen Zusammenarbeit gerichtet.

Christof Schulte Leiter Financial Intelligence Unit (FIU) und Vorsitzender des Boards der Anti Financial Crime Alliance (AFCA), Köln
Christof Schulte , Leiter Financial Intelligence Unit (FIU) und Vorsitzender des Boards der Anti Financial Crime Alliance (AFCA), Köln
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