Wertpapierservice serienmäßig mit Regulationsradar

Dr. Heiko Beck, Vorsitzender des Vorstands, Deutsche WertpapierService Bank AG (dwpbank), Frankfurt am Main - Traditionell gehören der Handel, die Abwicklung und die Verwahrung von Wertpapieren zu den Finanzdienstleistungen, die sich durch Einsatz von moderner Technik in großen Volumina bewältigen lassen und damit erhebliche Effizienzreserven freisetzen können. Mit zunehmenden Anforderungen der Regulierung einschließlich des Meldewesens bis hin zum Einpflegen der relevanten Steuerthemen ist es für kleine Einheiten noch schwerer geworden, diese Dinge in eigener Hand zu halten. Der Autor verweist auf die Skaleneffekte einer gruppenübergreifenden Lösung und betont mit Blick auf die genossenschaftliche Bankengruppe die Dienstleistungen seines Hauses rund um die Fusion zu einer Zentralbank sowie zu einem gemeinsamen Rechenzentrum (Red.)

Gehandelt heißt noch lange nicht abgewickelt. Gerade das Wertpapiergeschäft stellt hohe Anforderungen an die Marktfolge. Effizienz, Qualität und Sicherheit der Services sind entscheidende Faktoren. Dies gilt umso mehr in Zeiten, in denen Niedrigzinsumfeld und zurückhaltende Anlegeraktivität die Geschäftsmodelle von Banken immer stärker unter Druck setzen. Ein weiterer Faktor kommt hinzu: In hoher Frequenz, mit steigender Komplexität und wachsenden wechselseitigen Abhängigkeiten richten sich regulatorische Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene an die Kreditinstitute in Deutschland. Diese Tendenz ist seit Jahren ungebrochen.

Umsetzung von Regulierung als Standardleistung mit Technologie

Besonders betroffen ist davon das Wertpapiergeschäft. Gesetzgeber und Aufsicht wollen dadurch die Stabilität der Finanzmärkte sichern und Anleger besser schützen. Diese Ziele sind ohne Frage sinnvoll und lohnenswert. Der eingeschlagene Weg eines "Mehr" an Regeln und Gesetzen belastet jedoch häufig die Ertragskraft im Wertpapiergeschäft. Kritisch ist nicht nur die schiere Menge der Anforderungen. Zunehmend ist auch die häufig nur auf den zweiten oder dritten Blick erkennbare Wechselwirkung zwischen verschiedenen regulatorischen Initiativen als ein zusätzlicher Aufwandstreiber. Die Entwicklung birgt die Gefahr, dass Kreditinstitute vom Wertpapiergeschäft als einem ihrer Kerngeschäftsfelder abrücken, da immer mehr finanzielle und personelle Ressourcen in die Umsetzung regulatorischer Vorgaben umgeleitet werden müssen; Ressourcen, die dann bei der notwendigen Innovation der Geschäftsmodelle und Bankprodukte fehlen. Vor allem kleinere Institute stellt dies vor große Herausforderungen.

Für den Bereich der Wertpapierservices fungiert die Deutsche Wertpapier Service Bank AG (dwpbank) als Dienstleister für die Genossenschaftliche Finanzgruppe, ferner auch für die Sparkassen-Finanzgruppe sowie für zahlreiche Geschäfts- und Privatbanken. Rund drei Viertel aller Institute in Deutschland nutzen inzwischen die Dienstleistungen der Bank, die entlang der gesamten Wertschöpfungskette angeboten werden. Das Leistungsspektrum reicht von der Orderausführung und dem Orderrouting über die Abrechnung und die Belieferung bis zur Verbuchung und Verwahrung von Wertpapieren.

Das jeweilige Geschäftsmodell der Kunden ist entscheidend dafür, welche Wertpapierservices sie konkret in Anspruch nehmen. Die dwp-Bank erzielt für ihre Kunden Skalen- und Verbundeffekte, indem sie große Transaktionszahlen auf ihrer zentralen Abwicklungsplattform bündelt. Weitgehend standardisierte Prozesse ermöglichen eine effiziente, sichere und qualitativ hochwertige Geschäftsabwicklung. Diese Vorteile lassen sich auch bei der Umsetzung regulatorischer Vorgaben nutzen: Die Implementierung der Anforderungen auf einer zentralen Plattform sorgt für Effizienz, Qualität und Sicherheit. Somit wird ein "Regulationsradar" im Sinne der Kunden "serienmäßig" zum Bestandteil der Standardleistung und schafft einen zusätzlichen Mehrwert für die angeschlossenen Institute.

Regulation entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Auch 2016 hat sich die Bank bereits zahlreichen gesetzlichen, regulatorischen und marktgetriebenen Vorhaben kundenübergreifend gewidmet. Praktisch alle wichtigen regulatorischen Initiativen nehmen mehr oder weniger massiv Einfluss auf den Handel, die Abwicklung und Verwahrung von Wertpapieren. Im Bereich des Handels ist zunächst die novellierte Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) samt der dazugehörigen Verordnung (MiFIR) zu nennen. Trotz der Verschiebung des Anwendungszeitpunkts auf den 3. Januar 2018 gilt es, weiter konzentriert und konsequent an der Umsetzung zu arbeiten.

Die Schwerpunkte werden hier bei prozessualen und technischen Lösungen für eine erweiterte Kosten- und Zuwendungstransparenz gesetzt, ferner bei Meldeerfordernissen für Transaktionen sowie bei zusätzlichen Anforderungen an Best-Execution-Regelungen. Zudem bestehen gegenüber den Anlegern Berichtspflichten in Verlustszenarien und die Notwendigkeit zu einem quartalsweisen Reporting über die Wertentwicklung der Kundendepots. Außerdem müssen Produkthersteller künftig zu ihren Produkten einen Zielmarkt festlegen, den es bereits bei der Auftragserfassung zu berücksichtigen gilt.

Um den engen MiFID/MiFIR-Zeitplan einhalten zu können, starteten die Konzeptionsarbeiten in der dwp-Bank frühzeitig. Erschwert werden die Vorbereitungen dadurch, dass der Gesetzgeber zahlreiche Ausführungsbestimmungen verspätet oder noch gar nicht vorgelegt hat. Zudem finden sich im Detail zahlreiche Abhängigkeiten und Inkonsistenzen mit anderen regulatorischen Rahmenbedingungen. Diese Lücken und Unklarheiten füllte die Bank mit Arbeitshypothesen, die sie in enger Abstimmung mit ihren Kunden sowie den Verbänden entwickelte.

Die EU-Verordnung für "Packaged Retail and Insurancebased Investment Products" (PRIIPs) gilt es ebenfalls umzusetzen. PRIIPs legt den Informationsstandard für sogenannte verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte fest und ist nach derzeitigem Kenntnisstand bereits zum Jahresbeginn 2017 anzuwenden. Weitere wichtige regulatorische Anforderungen ergaben sich aus der EU-Verordnung über Marktmissbrauch (MAR) auf Basis der EU-Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation (MAD). Die neuen Vorgaben richten sich an Institute, die Wertpapierorder für ihre Kunden entgegennehmen. Seit dem 3. Juli 2016 müssen wirksame Regelungen, Systeme und Verfahren zur Aufdeckung und Meldung von verdächtigen Aufträgen und Geschäften eingerichtet und aufrechterhalten werden. In enger Abstimmung mit Vertretern von Kunden- und Verbandsseite wurde dazu ein neuer Service entwickelt: Über technische Regelwerke erfolgt eine systematische und automatisierte Ermittlung prüfungspflichtiger Tatbestände.

T2S - Abwicklungsplattform für Europa

In das Kapitel "Abwicklung" fällt die Einführung der europäischen Settlement-Plattform Target-Securities (T2S). Im Blick befindet sich dabei insbesondere die Migration des deutschen Marktes auf T2S im Februar 2017. Mit der Migration auf T2S werden zahlreiche neue Funktionalitäten bei der Abwicklung von Wertpapiergeschäften eingeführt. Die Plattform schafft zudem erstmals die Möglichkeit, alle Wertpapiergeschäfte in der gesamten Eurozone über ein Zentralbankkonto bei der Deutschen Bundesbank abzurechnen.

Zudem werden verschiedene europaweite Marktstandards für die Durchführung von Kapitalmaßnahmen eingeführt. So wird beispielsweise ab Januar 2017 die Zahlung von Dividenden nicht mehr am ersten, sondern am dritten Tag nach der Hauptversammlung erfolgen. Ebenfalls zeitlich verbunden mit der Einführung von T2S ist die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen der EU-Verordnung für Zentralverwahrer (CSDR). Hierzu gehören unter anderem zukünftig verpflichtende Strafzahlungen bei der nicht fristgerechten Belieferung von Wertpapiergeschäften sowie die Pflicht zur Vornahme von Eindeckungskäufen.

Vielfältige Verwahrservices

Im verwahrrechtlichen Umfeld ist die dwp-Bank ebenfalls sehr aktiv. So erforderten die EU-Richtlinie über "Verwalter alternativer Investmentfonds" (AIFMD) und die EU-Richtlinie für "Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren" (OGAW V) sowie die Umsetzung in nationales Recht über das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) weiteres Engagement. Die Initiativen sollen die Sicherheit der Verwahrung von Sondervermögen im Anlegerinteresse stärken.

Die Bank nutzt diese regulatorische Entwicklungen auch, um im Sinne ihrer Kunden vorausschauend Services und Lösungen zu entwickeln. So hat sie im Bereich der Verwahrung antizipativ ein zukunftsfähiges Konzept erstellt, welches die regulatorischen Anforderungen mit Blick auf eine Bestandstrennung abbilden kann. Das Thema "Bestandstrennung" wird auf europäischer Ebene seit einigen Jahren intensiv diskutiert. Die Bank ist in den entscheidenden nationalen und internationalen Gremien im Interesse der Kunden aktiv und setzt sich dort für sachgerechte Lösungen ein.

Neben ihrer Funktion als Zwischenverwahrer erbringt die Bank Dienstleistungen im Bereich Network-Management sowie Services für solche Kunden, die eine Verwahrstellenfunktion für Investmentfonds ausüben. Dabei stellt das Institut aktuelle Informationen zu verschiedenen Märkten und Lagerstellen bereit und übernimmt für die verantwortliche Verwahrstelle unter anderem die Auswahl, die Überwachung und die Bewertung von Lagerstellen. Zudem liefert es Angaben zu Marktstandards, aufsichtsrechtlichen Regelungen und verschiedenen Marktveränderungen. Die Bank bietet außerdem Services rund um die 3-Punkte-Erklärung. Darüber hinaus stellt sie die Ergebnisse der laufenden Risikoüberwachung der Lagerstellen in einem Market-Monitoring-Report wahlweise in deutscher oder englischer Sprache zur Verfügung.

Steuerthemen stehen ebenfalls unverändert auf der Regulationsagenda. Auf nationaler Ebene gilt es, die grundlegende Reform der Investmentbesteuerung umzusetzen. Die neuen Vorgaben werden Anfang 2018 in Kraft treten. Kernstück der Reform ist die Aufgabe des Transparenzprinzips. Künftig wird es daher bei inländischen Fonds eine Eingangsbesteuerung geben. Ein weiteres wichtiges Thema auf internationaler Ebene bildete der Automatic Exchange of Information (AEOI). Der automatisierte Austausch von Steuerdaten und Informationen zu Finanzkonten auf Basis der 2014 unterzeichneten multinationalen Vereinbarungen erfordert die Überarbeitung von Prozessen im steuerlichen Meldewesen. Das erste Reporting dazu muss im kommenden Jahr erfolgen. Des Weiteren erfolgt ein Ausbau der Quellensteuerservices.

Engagiert auch bei Fusionen

Der arbeitsteilige Verbundgedanke greift auch beim 2016 besonders prominenten Thema "Fusionen". Der Zusammenschluss der genossenschaftlichen Rechenzentren Fiducia IT AG und GAD eG und die damit verbundene Umstellung auf das gemeinsame Bankverfahren Agree 21 bedingt eine Migration der Primärbanken auf die neue Zielplattform. Die dwp-Bank führt diese Überleitung in mehreren Tranchen ab Februar 2017 durch. Bei der Planung der Aktivitäten wurde bereits die Fusion der Zentralbanken berücksichtigt. Auch bei diesem bedeutsamen Projekt agiert die Bank als Dienstleister hinter der DZ Bank AG und der ehemaligen WGZ Bank AG. Die technische Fusion dieser beiden Institute wird im November 2016 erfolgen.

Es ist bereits absehbar, dass die regulatorischen Anforderungen in den kommenden Jahren sicherlich nicht geringer und ihre effiziente Umsetzung somit zum kritischen Erfolgsfaktor der Institute werden. Die dwp-Bank verbindet technologisches Wissen mit regulatorischer Kompetenz, das heißt Wertpapierservices mit der standardisierten Umsetzung regulatorischer Anforderungen. Damit bietet sie den Kunden einen entscheidenden Mehrwert.

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