Auslandsbanken

Gestärkte Position

Seit dem seinerzeit überraschenden Votum der britischen Wähler vor fast drei Jahren hat das Thema Brexit den Verband der Auslandsbanken in Deutschland (VAB) permanent beschäftigt. Nachdem die erste Überraschung am Markt verschwunden war, stand der VAB mit seinen Mitgliedern stets im engem Austausch, welche organisatorischen Änderungen notwendig sind, um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb in der künftigen E27 aufrechtzuerhalten. Im Dialog mit seinen Instituten und der Politik hat er mögliche Probleme nach einem Austritt Großbritanniens aufgespürt und vom Euroclearing bis hin zum Aufbau von Kontroll- und Risikomanagementsystemen für vernünftige Übergangsregelungen geworben. Und er hat viele der im Zuge des anstehenden Brexits in Frankfurt beziehungsweise Deutschland ansiedlungswilligen Finanzdienstleistern mit nützlichen Informationen über die Standortbedingungen einschließlich der politischen wie aufsichtsrechtlichen Gegebenheiten versorgt. Dass sich in der Zwischenzeit knapp 50 Institute für einen Ausbau ihrer Präsenz in Deutschland entschieden haben und in den kommenden zwölf bis 18 Monaten weiterhin von bis zu 5 000 neuen Stellen in Deutschland ausgegangen sowie durchaus die Verdopplung der Bilanzsumme der Mitgliedsbanken auf 900 Milliarden Euro erwartet werden darf, stärkt die Position der Auslandsbanken im Wettbewerb und das Gewicht ihres Verbandes am hiesigen Markt.

Während der Bundesverband der privaten Banken angesichts der Konsolidierung des privaten Bankensektors - je nach Ergebnis der Fusionsgespräche von Deutscher Bank und Commerzbank - eine mehr oder weniger große Einschränkung seiner Finanzierungsgrundlagen befürchten muss, darf der VAB im Zuge des Brexits erst einmal von stabilen oder sogar wachsenden Mitgliederzahlen ausgehen. Obwohl in den vergangenen Jahren vonseiten des BdB wiederholt Avancen in Richtung des VAB gemacht wurden näher zusammenzurücken, gibt sich der VAB diesbezüglich auffallend zurückhaltend und selbstbewusst. Ganz in der Tradition seiner Entstehungsgeschichte sieht er seine Aufgabe nicht in der Lobbyarbeit, sondern als eine Art "Selbsthilfeausrichtung", die untereinander Hilfestellung und den Austausch zu Aufsichtsthemen und anderen Fragen bietet. In Zeiten des Brexits betrifft das beispielsweise praxisrelevante Information über Lizensierungs- und Aufsichtsfragen sowie über den Aufbau und die Erfordernisse der Anbindung an die Zahlungssysteme der Bundesbank. Auch wenn es im Zuge der Ausweitung der Wertpapierhandelsbanken und anderer neuer Finanzdienstleister in den kommenden Jahren sicherlich als zunehmend reizvoll empfunden wird, am Standort Frankfurt beziehungsweise Deutschland große Kapitalmarktgesellschaften anzulocken, wird erst einmal Wert auf die Effizienz der Verbandsarbeit gelegt. Mit derzeit lediglich elf Mitarbeitern kann der Verband der Auslandsbanken in Deutschland die Beiträge für seine Mitglieder weit unter jenen der anderen Verbände halten. In vielen politisch relevanten Fragenstellungen indes sieht er die Vertretung seiner Mitglieder in guten Händen der anderen Verbände. Die obligatorische Einlagensicherung etwa wird über das System der privaten Banken sichergestellt. Die praxisbezogene Aufklärungs- und Informationsarbeit ihres Verbandes ist den VAB-Mitgliedern gleichwohl so viel wert, dass sie eine Doppelmitgliedschaft im BdB und im VAB aufrechterhalten.

Als Daueraufgabe verfolgt der VAB die Schaffung einer europäischen Kapitalmarktunion. Anders als es der Jubel der europäischen Instanzen wie der EU-Kommission über Fortschritte bei vielen der eingeleiteten Initiativen (siehe ZfgK 7/2019) erwarten lässt, bewerten die hiesigen Auslandsbanken die bisher erreichten Ergebnisse als "sehr überschaubar". Dass die wirklich schwierigen Harmonisierungsfragen beim Steuer- oder Insolvenzrecht einer sehr guten Vorbereitung und damit Zeit benötigen, wird dabei eingeräumt. Aber derzeit vermisst der VAB sogar die gemeinsame Grundhaltung, die Hürden für den Marktzugang aus Drittstaaten abzubauen und die Bereitschaft, wirklich ernsthaft über die Anerkennung und Gleichwertigkeit von Aufsichtsregimen zu diskutieren.

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