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Regulierung 2009: Erwartungen für Cashbackund Sepa-Lastschrif t

sb - Immer stärker wird das Thema Zahlungsverkehr von Brüssel aus beeinflusst. Auch in diesem Jahr stehen zwei Neuregelungen an. Das eine betrifft die Umsetzung der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64/EG in nationales Recht. Der Entwurf der Bundesregierung für das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz liegt vor. Unter anderem geht es hierbei um neue Rahmenbedingungen für "Cashback", also den Bargeldbezug an der Laden kasse in Verbindung mit einem Einkauf. Bisher werden die "reversen Bargeldgeschäfte" von der BaFin (anders als etwa in Großbritannien) als Kreditgeschäft angesehen. Der Service kann deshalb nur mit einer speziellen Genehmigung der BaFin angeboten werden, wie sie sich bisher allein die Rewe-Group hat erteilen lassen. Denn der Aufwand dafür ist hoch. Die Kosten für das Verfahren belaufen sich nach Angaben des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels pro Betrieb auf etwa 5 000 Euro pro Jahr. Cashback: Bei Zahlungsgarantie ohne BaFin-Genehmigung Beim Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz setzt sich der Hauptverband des deutschen Einzelhandels HDE, Berlin, deshalb für eine weitgehende Nutzung der Optionen ein, die sich aus den EU-Vorgaben ergeben. Gegenüber dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf wünscht man sich eine bessere Klarstellung dahingehend, dass Cashback in keinem Fall ein Kreditgeschäft darstellt - unabhängig vom gewählten Zahlungsverfahren. Danach sieht es jedoch im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht aus. Lastschriftbasiertes Cashback wird wohl auch künftig der BaFin-Genehmigung bedürfen. Ohne eine solche Freistellung zulässig ist der Service nur dann, wenn ein Zahlverfahren mit Zahlungsgarantie zum Einsatz kommt - sei es nun electronic cash (wie bei Rewe praktiziert) oder eines der inter nationalen Zahlungssysteme. Visa und Mastercard stehen jedenfalls in den Startlöchern. Mastercard hat zum 1. Juli dieses Jahres eine Cashback-Lösung angekündigt, Visa will im vierten Quartal zunächst mit einem Piloten folgen. Bei beiden Modellen ist ein Höchstbetrag für die Auszahlung sowie ein Mindest(waren)umsatz bei Cashback-Transaktionen vorgesehen. Sepa-Lastschrift per Verordnung? Verfahren mit Zahlungsgarantie machen den Service freilich für den Handel teurer - wenn auch auf der anderen Seite mit Kostenentlastungen beim Bargeldhandling argumentiert wird. Dennoch scheint das Interesse beim Handel groß zu sein. Das bestätigt Mastercard ebenso wie der HDE. Ist der Bargeldbezug an der Ladenkasse bisher noch ein Alleinstellungsmerkmal, so wird der Service künftig zum Standard im Einzelhandel werden, prognostiziert der Einzelhandelsverband. Namentlich in strukturschwachen Gebieten verspreche Cashback beträchtliches Kundenbindungspotenzial. Auf europäischer Ebene steht neben den erhofften Fortschritten bei der Klärung der Interchange-Frage die Neufassung der EU-Preisverordnung 2650 aus dem Jahr 2001 an, die zum 1. November 2009 in neuer Fassung in Kraft treten soll. Vorgesehene Änderungen betreffen vor allem das Thema Lastschrift. Sie sollen im Mai im Rat für Wirtschaft und Finanzen (Ecofin) verabschiedet werden. Den Änderungsanträgen zufolge sollen alle bestehenden und zukünftigen Lastschriftverfahren in die Verordnung einbezogen werden. Und die Sepa-Lastschrift einschließlich einer multilateralen Interchange soll von allen europäischen Zahlungsinstituten unterstützt werden. Würde dies wie geplant umgesetzt, liefe es auf eine Zwangseinführung der Sepa-Lastschrift hinaus. Damit wäre der Kreditwirtschaft ein Druckmittel in der Auseinandersetzung mit der EU-Kommission bei der Suche nach einer Lösung in der Inter -change-Frage genommen. Dort ist bislang nur eine Interimslösung mit einem Maximalwert von 8,8 Cent für grenzüberschreitende Lastschriften und für einen Zeitraum von maximal drei Jahren in Sicht - nach Einschätzung von Marktteilnehmern im In- und Ausland eine unzureichende Basis für einen Beitritt zum Sepa-Lastschriftverfahren. Ob die Zwangseinführung über die Neuauflage der Preisverordnung gelingen kann, ohne dass darüber eine gerichtliche Auseinandersetzung entbrennt, scheint insofern fraglich. Überdies wäre die Verpflichtung der Zahlungsverkehrsanbieter nur die eine Seite der Medaille. Als Kundenbedürfnis gesehen wird die Sepa-Lastschrift im Markt bislang aber nicht. Und weil sich die bisherigen (nationalen) Verfahren vermutlich nicht so einfach verbieten lassen, bliebe der Sepa-Lastschrift bei fehlendem Anreiz für die Banken, eine Migration voranzutreiben, der Durchbruch trotz allem versagt.

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