Kryptoverwahrlizenz für die V-Bank

Foto: Adobe Stock (metamorworks)

Die V-Bank AG, München, hat als erste reine Depotbank und als zweite Bank in Deutschland überhaupt die Lizenz für das Kryptoverwahrgeschäft von der EZB und der BaFin erteilt bekommen. Die Kryptoverwahrung ist für die V-Bank die Grundlage für zahlreiche Anwendungsbereiche rund um Digitale Assets, die sie ihren Geschäftspartnern als Services anbietet. Hierzu zählen unter anderem der bereits seit Sommer 2023 mögliche Kommissionshandel von Kryptowerten wie Bitcoin und Ether sowie der Handel von Kryptowertpapieren, die sich ebenfalls bereits im Depot von V-Bank Kunden befinden. Darüber hinaus befasst sich die V-Bank intensiv mit Anwendungsmöglichkeiten rund um die Tokenisierung von Assets sowie Blockchain-basierte Handelsstrukturen und tokenisiertes Geld.

Mit dem Lizenzerhalt hat die Bank nicht zuletzt die Vorteile für die unabhängigen Vermögensverwalter im Blick, die mit ihr zusammenarbeiten. Mit dem Erhalt der Lizenz kann sie nun alle Dienstleistungen der Verwahrung selbst erbringen und so ihre Unabhängigkeit weiter stärken.
 „Die Kryptoverwahrlizenz verschafft uns die Flexibilität, die wir als Dienstleister benötigen. Wir investieren bereits jetzt in die Technologien, die morgen Alltag sein werden. Die Tokenisierung von Vermögenswerten wird unseren Geschäftspartnern neue Effizienz- und Ertragspotenziale erschließen. Wir unterstützen sie, indem wir das nötige Wissen aufbauen und mit Ihnen gemeinsam ausgewählte Anwendungsmöglichkeiten prüfen und umsetzen“, so Produktionsvorstand Stefan Lettmeier.

Derzeit liegt ein Schwerpunkt der Anwendungsfälle auf der Tokenisierung sogenannter „Real World Assets“, also z.B. Immobilien, Infrastruktur, Windparks oder Kunst, und deren Handel über Kryptowertpapiere. Ihren Geschäftspartnern will die V-Bank so über depotfähige Wertpapiere den Zugang zu Alternativen Assetklassen und Privatmärkten ermöglichen.

 

 

 

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