Bankenfachverband schafft Transparenz bei Restkreditversicherungen

Jens Loa
Foto: Bankenfachverband

Der Bankenfachverband veröffentlicht verbraucherfreundliche Maßnahmen für Restkreditversicherungen (RKV) in seinem Punktekatalog „RKV pro Verbraucher". Er greift damit Verbraucherinteressen auf und stärkt die Versicherung als wichtiges Mittel der Überschuldungsprävention. Mit einer RKV können Verbraucher ihre Zahlungsfähigkeit beim Verbraucherkredit im Fall von Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit absichern. „Die Restkreditversicherung ist ein wichtiges Mittel der Überschuldungsprävention, das als solches erhalten bleiben muss", sagt Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes. Obwohl das Niveau der gesetzlichen Regeln zur RKV erst im vergangenen Jahr erhöht wurde, ist die Versicherung aktuell weiteren Regulierungsbestrebungen ausgesetzt. Mit ihrem Punktekatalog setzen die Kreditbanken ein deutliches Signal für eine Weiterentwicklung der RKV im Sinne der Verbraucher.

Der Katalog des Verbandes umfasst sieben Punkte – von der Freiwilligkeit der Versicherung, über die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit bis hin zur Kostentransparenz und Qualität. Er geht dabei über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Der Punktekatalog ist für alle sich darauf verpflichtenden Mitgliedsinstitute verbindlich. Er wird von der Mehrheit der Kreditbanken unterstützt und umgesetzt. Zusammen stehen diese Institute für mehr als die Hälfte der Konsumentenratenkredite in Deutschland.

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