Factoring und die Vorsatzanfechtung im Insolvenzverfahren

Urteil des OLG München vom 17. Dezember 20131)

Elke Klein

Elke Klein - Die Anfechtung im Insolvenzverfahren stellt beim Factoring ein besonderes Problem dar. Es fehlt die Nähe zum Debitor und häufig die zum Anschlusskunden. Es mangelt deshalb an Informationen, und das wird bei der Anfechtung zum Problem.

Die Anfechtung regeln die §§ 129 ff. InsO. Voraussetzungen für eine Anfechtung bilden die Rechtshandlung des Schuldners, die Gläubigerbenachteiligung und der Zurechnungszusammenhang dieser beiden Tatbestä …

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