Bausparen 2010

Aktuelles BGH-Urteil - Ungefähre Quadratmeterzahl im Mietvertrag gilt

Wer die Miete eines Wohn- oder Gewerbeobjekts wegen zu großer Abweichungen bei der Quadratmeterzahl mindern will, darf sich auf die im Mietvertrag angegebene Fläche berufen - selbst dann, wenn die Fläche nur ungefähr angegeben wurde. Im konkreten Fall hatte ein Mieter auf Mietminderung geklagt. Er hatte Wohnraum mit "ca. 100 Quadratmetern" gemietet. Tatsächlich waren es aber nur 81 beziehungsweise 83 Quadratmeter - je nach Berechnungsmethode.

Der Mieter reduzierte die Miete nach …

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