Recht und Steuern

Aufklärungspflichten aus Maklervertrag

Ein Immobilienmakler übernimmt im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Objekts zwar allerlei Pflichten, aber komplizierte Recherchen in Sachen Baurecht gehören nicht dazu. Im vorliegenden Fall hatte ein Grundstückskäufer mit Unterstützung eines Maklers ein ehemaliges Bahnwärterhäuschen erworben. Wie sich nach Vertragsabschluss herausstellte, war das Objekt baurechtlich nicht zur Nutzung als Wohnung zugelassen, obwohl es über vier Jahrzehnte hinweg tatsächlich bewohnt gewesen war.

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