Kapitalanlage

Grenzen für rückwirkende Steueränderungen

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren zunehmend Steuergesetze rückwirkend geändert. Prominentes Beispiel bildete die Ausweitung der Spekulationsfrist der im Privatvermögen gehaltenen fremdvermieteten Immobilien von ursprünglich zwei auf zehn Jahre. Nach dem Regierungswechsel im Jahre 1998 wurde die Veräußerungsfrist durch das am 31. März 1999 verkündete Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 entsprechend verlängert, § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Nach der gleichfalls verabschiedeten …

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