Recht und Steuern

Hausgeld als Werbungskosten?

Wer seine Eigentumswohnung vermietet, kann seine monatlich zu zahlende Instandsetzungsrücklage nicht automatisch als Werbungskosten geltend machen. Vielmehr werden die entsprechenden Kosten erst dann Werbungskosten, wenn der Verwalter zu Lasten des Rücklagenkontos tatsächlich Instandsetzungsmaßnahmen bezahlt.

Dazu hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung im aktuellen Urteil unter dem Aktenzeichen IXB 124/08 bestätigt. In dem entschiedenen Fall hatte sich der Kläger beschwert, dass das Finanzamt und das Finanzgericht nicht seiner Auffassung gefolgt waren, dass er Teile der Zahlungen in die Instandsetzungsrücklage zur selben Zeit als Werbungskosten berücksichtigen lassen konnte. Er hatte darauf verwiesen, dass sich Mitte 2007 die Rechtsgrundlage des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geändert hatte, was seiner Meinung nach auch eine Überprüfung der steuerlichen Rechtslage hätte zur Folge haben müssen.

Laut Beschluss des Bundesfinanzhofs reicht allein die Tatsache, dass der monatliche Betrag an den Verwalter überwiesen und das Konto des Eigentümers entsprechend belastet wird, noch nicht aus, diese Kosten der Wohnung für den Eigentümer als Werbungskosten deklarieren zu können. Die Änderung des WEG habe daran nichts geändert.

(Wüstenrot)

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