Recht und Steuern

Keine Gebühren für Mietverträge

Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 5. März 2009 unter dem Aktenzeichen 307 S 144/08 eine formularmäßige Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr in Mietverträgen für unwirksam erklärt. Die Klägerin war bis März 2006 Mieterin in einer von der Beklagten vermieteten Wohnung. Im Mietvertrag befand sich folgende Klausel: "Vereinbarungsgemäß zahlt der Mieter bei Vertragsabschluss an den Vermieter eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von insgesamt 150,80 Euro". Nach Beendigung des …

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