Betriebliche Altersvorsorge

Klage gegen Pensionssicherungsverein

Fast alle Unternehmen, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten, müssen dem Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) beitreten. Sein Zweck ist, dass im Falle einer Insolvenz eines Mitgliedsunternehmens die betrieblichen Renten seiner Mitarbeiter geschützt sind. Die Beitragshöhe für die PSVaG wird jährlich neu festgelegt und deckt das im selben Jahr entstandene Schadensvolumen.

Im vergangenen Jahr führten eine Reihe von Großinsolvenzen (zum …

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