Recht und Steuern

Wertverlust durch Mobilfunkantenne

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist erstmals in einem Urteil vom 23.
Januar 2006 unter dem Aktenzeichen V ZB 17/06 auf den möglichen
Wertverlust einer Immobilie hin, sobald auf deren Dach ein
Mobilfunksendemast steht. Auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage
war bereits vor Jahren eine Mobilfunkanlage errichtet worden. Der zur
Nutzung des Daches berechtigte Eigentümer wollte später im Rahmen
seines Sondernutzungsrechtes dort zwei weitere …

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