BGH: Eigenbedarfskündigung von DDR-Altmietverträgen

Der Mieterschutz bei wegen Eigenbedarfs des Vermieters erfolgter Kündigung gehört zu den sozialpolitischen Kernthemen aller staatlichen Gemeinschaften, seien sie auto- oder demokratisch geprägt. Unterschiede zeigen sich freilich bei der Gewichtung von Vermieter- und Mieterinteressen und in Bezug auf ideologisch geprägte Komponenten. In der ehemaligen DDR durfte gegen den Willen des Mieters sein Mietverhältnis nur durch ein Gericht aufgehoben werden, "wenn der …

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