BGH: Eigenbedarfskündigung von DDR-Altmietverträgen

Der Mieterschutz bei wegen Eigenbedarfs des Vermieters erfolgter Kündigung gehört zu den sozialpolitischen Kernthemen aller staatlichen Gemeinschaften, seien sie auto- oder demokratisch geprägt. Unterschiede zeigen sich freilich bei der Gewichtung von Vermieter- und Mieterinteressen und in Bezug auf ideologisch geprägte Komponenten. In der ehemaligen DDR durfte gegen den Willen des Mieters sein Mietverhältnis nur durch ein Gericht aufgehoben werden, "wenn der Vermieter aus gesellschaftlich …

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