GroKo: Wird BIM jetzt zum Standard?

Tino Beuthan, Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Berlin

Die neue Bundesregierung will den Einsatz und die Verbreitung der digitalen Arbeitsmethode Building Information Modeling (BIM) weiter vorantreiben. Dies ist zu begrüßen, denn das digitale Planen, Bauen und Bewirtschaften von Gebäuden anhand eines Gebäudemodells verspricht eine digitale Revolution. BIM steht für Vorteile wie kürzere Bauzeiten, keine Kostenexplosionen, eine neue kooperative Kultur in der Projektentwicklung und deutliche Erleichterungen bei der Immobilienbewirtschaftung. Doch welche Impulse sind für BIM aus Berlin tatsächlich zu erwarten?

BIM wird im 177-seitigen Koalitionsvertrag an zwei Stellen relativ allgemein gehalten erwähnt. Die Digitalisierung soll in der gesamten Wertschöpfungskette Bau weiter vorangetrieben werden. Die BIM-Methodik soll für alle Planungs- und Baudisziplinen weiterentwickelt werden. BIM soll zudem bei allen neu zu planenden Verkehrsinfrastrukturprojekten angewendet und bei Baumaßnahmen des Bundes verstärkt eingesetzt werden. Dass die Koalitionäre die BIM-Methodik auf ihre Agenda für die Legislaturperiode gesetzt haben, ist begrüßenswert. Im Koalitionsvertrag von 2013 tauchte BIM nicht auf.

Positiv zu bewerten ist zudem, dass die Digitalisierung ausdrücklich auf die gesamte Wertschöpfungskette sowie alle Planungs- und Baudisziplinen fokussiert wird. In einigen Disziplinen ist die Umsetzung von BIM bereits deutlich fortgeschritten, beispielsweise bei der Statikplanung und unmittelbar am BIM-Modell durchgeführten Clash-Detections, die Bauherren und Planern helfen, Planungsfehler verlässlicher und schneller aufzudecken (Beispiel: das berühmte Rohr durch die tragende Wand). In anderen Bereichen, allen voran bei der technischen Standardsetzung wie dem Industry Foundation Classes (IFC)-Format und der Definition von Modellinhalten bei BIM, besteht noch Entwicklungspotential. Dies gilt insbesondere für die Betriebsphase eines Gebäudes, in der sich die größten Kosten- und Effizienzgewinne generieren lassen.

Die Passagen im Koalitionsvertrag sind allerdings sehr zurückhaltend formuliert. Die Bundesregierung geht nicht so weit wie andere Länder, sich auf eine konkrete, zumindest partiell ausgestaltete Pflicht festzulegen, Projekte BIM-basiert abzuwickeln. Dies wäre im Sinne einer größtmöglichen Marktdurchdringung von BIM sicherlich wünschenswert. Im Ausland, beispielsweise in England, ist der Einsatz von BIM bei öffentlichen Bauten verbindlich vor geschrieben. Auch in Nordrhein-Westfalen ist BIM ab 2020 bei öffentlichen Bauvorhaben Pflicht. Die fehlende bundesweite Pflicht eröffnet hierzulande auch Vorteile für Un -ter nehmen. Durch das Anbieten einer BIM-gestützten Leistungs erbringung können sie einen Wettbewerbsvorteil generieren.

Die Ankündigungen der Regierung gehen ferner zu weiten Teilen nicht über die bisherigen Initiativen der Bundesministerien hinaus. So sieht der Stufenplan des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 15. Dezember 2015 vor, dass ab dem Jahr 2020 Infrastrukturprojekte des BMVI mit BIM ausgeschrieben werden und die Methodik bis dahin in verschiedenen Projekten weiter erforscht wird. Nach dem Runderlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vom 16. Januar 2017 sind zudem die Bauverwaltungen verpflichtet, den Einsatz von BIM bei Bundeshochbauprojekten zu prüfen.

Aufgrund der klaren Zielsetzung im Koalitionsvertrag ist zu erwarten, dass BIM weiter gefördert wird und (öffentliche) Ausschreibungen mit BIM zunehmen werden. Die größten Effekte könnte die neue Verteilung der Ressorts haben: Die Zuständigkeit für den Hochbau lag bisher beim SPD-geführten BMUB. Sie geht nun auf das Bundesministerium für Inneres (BMI) unter CSU-Führung über. Das BMVI bleibt CSU-geführt. Dass BMUB und BMVI in der Vergangenheit nicht immer eins waren, ist ein offenes Geheimnis. Es ist zu hoffen, dass nun - da die für BIM relevanten Institutionen parteipolitisch unter einem Dach vereint sind - bei diesem zentralen Zukunftsthema an einem Strang gezogen wird und weitere konkrete Fördermaßnahmen angegangen werden.

Tino Beuthan, Rechtsanwalt, CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Berlin

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