Imagewandel dank Sachkundenachweis?

Wer hierzulande als Immobilienmakler arbeiten möchte, trifft Stand heute auf keine allzu großen Hürden - die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt reicht aus, eine spezielle Ausbildung ist nicht erforderlich. Entsprechend viele Makler tummeln sich daher im Markt, nicht alle ohne Fehl und Tadel, worunter das Image der Branche natürlich leidet. Doch damit soll nun Schluss sein. Eine Gewerbeerlaubnis soll künftig nur noch beim Nachweis von Sachkenntnissen erteilt werden. Diese Regelung ist Bestandteil des jüngst vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zum Sachkundenachweis, der darüber hinaus auch die gewerblichen Wohneigentumsverwalter adressiert. Die Regierung will die Ausübung der beiden Berufe damit an Voraussetzungen knüpfen, mit denen "eine Verbesserung der von Immobilienmaklern und Wohneigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen und damit eine Stärkung des Verbraucherschutzes" angestrebt wird.

Die ersten Reaktionen aus der Maklerbranche waren überwiegend positiv, wenn überhaupt hätten sich viele sogar noch eine noch höhere Messlatte gewünscht. So bemängelt Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD, die an manchen Stellen unzureichenden Standards, beispielsweise in Bezug auf den Umfang der Sachkundeprüfung oder die weiter fehlende Versicherungspflicht für Makler. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei dem Gesetzesentwurf in seinen Augen um einen "Meilenstein". Auch der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) fordert seit Jahren verbindliche Regeln zur Berufszulassung für Immobilienverwalter.

Es bleibt aber auch festzuhalten, dass die Politik nur zur Tat schreiten musste, weil alle Initiativen zur Selbstregulierung etwa mithilfe freiwilliger Zertifizierungen kaum Wirkung entfalteten. Wozu ein solcher Sachkundenachweis führen kann, zeigt der Blick über die Grenzen: In Ländern wie den Niederlanden sind die Qualitätsstandards für Immobilienmakler bereits deutlich höher - und mit ihnen das von Verbrauchern entgegengebrachte Vertrauen. Hierzulande sind dagegen viele Verbraucher unsicher, welche Dienstleistungen in welchem Umfang von einem Makler überhaupt erwartet werden dürfen. Entsprechend ernüchternd lesen sich mitunter die auf Bewertungsportalen abgegebenen Erfahrungsberichte von Verbrauchern. Und auch von den Maklern selbst hört man ständig Klagen über unqualifizierte und fachfremde Kollegen, die die Reputation aller aufs Spiel setzten.

Den Beruf vor "schwarzen Schafen" schützen zu wollen, ist da keine schlechte Idee. Erst recht, da die Anforderungen an einen seriösen und professionellen Makler vielfältiger denn je sind: über profunde Marktkenntnisse sollte er verfügen, kundig sein hinsichtlich Finanzierungsfragen und auch Verständnis für vertragsrechtliche Aspekte besitzen. Dem "Marktmonitor Immobilien" zufolge gehen 78 Prozent der befragten Immobilienmakler von einer marktbereinigenden Wirkung des Sachkundenachweises aus.

Damit könnte es Verbrauchern bei ihrer Suche nach qualifizierten Maklern künftig also leichter fallen, die "Spreu vom Weizen" zu trennen. Allerdings sieht auch der vorliegende Gesetzentwurf schon wieder einige Ausnahmen vor. So könnte etwa die großzügige Regelung, Immobilienmakler, die seit mindestens sechs Jahre am Markt tätig sind, vom Sachkundenachweis zu verschonen (sogenannte "Alte-Hasen-Regelung"), dem Verbraucherschutz unter Umständen einen Bärendienst erweisen. ph

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