Kein Ende der Regulierung von Immobilienkrediten

Das Fehlen von Wohnraum in den Ballungsgebieten wird allenthalben beklagt. Auch die Nachfrage nach Büro-, Handels-, Logistikflächen et cetera ist ungebrochen. Steigende Grunderwerbsteuern und Energieeffizienzanforderungen hindern die bessere Befriedigung der großen Nachfrage. Aber auch die Regulierung der Kreditvergabe hinterlässt Spuren.

Die Vorschläge des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht für höhere Risikogewichte würden in vielen Bereichen zu einer - für Deutschland nicht zu rechtfertigenden - Erhöhung der Kapitalunterlegung führen (siehe hierzu Franke/ Georgi, I & F 02/2016, Seite 64). Die GHOS, das Führungs- und Aufsichtsorgan des Baseler Ausschusses, hat indes mitgeteilt, dass es insgesamt keine signifikante Erhöhung der Kapitalanforderungen geben soll. Auch die EU-Finanzminister haben bereits im Sommer Augenmaß angemahnt. In seiner Entschließung vom 25. November 2016 wagt der Bundesrat einen ähnlichen Vorstoß. Dem Vernehmen nach dringt auch die Bundesbank im Baseler Ausschuss auf eine für die deutsche Wirtschaft tragbare Lösung. Auf das Ergebnis darf man gespannt sein.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde setzt auf eine Leverage Ratio von drei Prozent. Sie würde insbesondere spezialisierte Immobilienfinanzierer unnötig treffen, da sie ein weitgehend risikoarmes Geschäft betreiben.

Seit März 2016 hat es ohnehin Einschränkungen bei der Vergabe von Immobilienkrediten gegeben, die vermeidbar gewesen wären. Die überschießende Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie hat zu Unsicherheiten bei der Kreditvergabe insbesondere an junge Familien und an ältere Interessenten geführt. Baden-Württemberg, Bayern und Hessen haben in den Bundesrat einen Antrag eingebracht, der auf die Beseitigung der Unsicherheiten zielt. Das federführende Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz sollte rasch einen Korrekturentwurf vorlegen.

Seit Ende Oktober 2016 offiziell mit auf der Liste der regulatorischen Anforderungen an die Vergabe von Immobilienkrediten ist der Entwurf eines Aufsichtsrechtergänzungsgesetzes, das der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Befugnis verleihen soll, im Falle der Überhitzung des Immobilienmarktes erhöhte Anforderungen an die Kreditbedingungen zu verordnen.

Wohltuend hebt sich der Finanzstabilitätsbericht 2016 der Deutschen Bundesbank vom 11. November 2016 ab. Er bescheinigt, dass es trotz vielfach gestiegener Preise keine klaren Anzeichen für eine exzessive Kreditvergabe oder Abschwächung der Kreditvergabestandards gibt. Dies sollte sich in der Regulatorik widerspiegeln.

Roland Franke, Abteilungsleiter, Torsten Labetzki, Referent Steuern und Finanzmarktregulierung, beide ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V., Berlin

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