Wie lange darf ein Wiederkaufrecht ausgeübt werden?

Eine bayerische Marktgemeinde verkaufte 1994 ein Baugrundstück zu dem seinerzeit marktgerechten Preis von rund 60 000 D-Mark. Der Käufer musste sich vertraglich verpflichten, innerhalb von acht Jahren nach dem Kauf auf dem Grundstück ein bezugsfertiges Wohnhaus nach den Vorgaben des Bebauungsplanes zu errichten. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung oder bei Weiterverkauf des unbebauten Grundstücks ohne Zustimmung der Gemeinde sollte eine Rückü …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X