Stoppt den Wahnsinn!

Kaum haben Wohnungsinvestoren die Mietpreisbremse verdaut und sich in Berlin von dem Schreck über das Umwandlungsverbot erholt, droht in der Hauptstadt erneut Ungemach: Die Initiative "Mietenvolksentscheid e.V." hat einen 53-seitigen Entwurf zum Berliner Wohnraumversorgungsgesetz verfasst.

Im Kern geht es um die öffentlichen Wohnungsunternehmen in Berlin, die in Anstalten öffentlichen Rechts umgewandelt werden sollen. Aus gewinnorientierten Unternehmen sollen gemeinwohlorientierte Anstalten werden, in denen ein Verwaltungsrat die wichtigsten Entscheidungen treffen wird, während das Land Berlin das finanzielle Risiko trägt. Dieses Gremium besteht aus acht Mitgliedern aus der Politik, vier Vertretern des Gesamtmieterrates, zwei Mitgliedern des Fachbeirates und zwei Arbeitnehmervertretern der Wohnungsunternehmen. Der Verwaltungsrat wird über Mieterhöhungen und Modernisierungsmaßnahmen entscheiden. Die Folge werden günstige Mieten sein, die durch Steuergelder subventioniert werden.

Da die Mietverträge der öffentlichen Wohnungsunternehmen natürlich in die Berechnung des Mietpreisspiegels einfließen, werden langfristig auch alle anderen Mieten gedrückt. Schließlich greift bald die Mietpreisbremse, bei der die Mieten bei Neuvermietungen nicht höher als zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete sein dürfen, die wiederum vom Mietpreisspiegel abhängt.

Besorgniserregend für Wohnungsinvestoren am Berliner Immobilienmarkt ist auch § 13 Absatz 5 des Gesetzentwurfs. Demzufolge wird es öffentlichen Wohnungsunternehmen verboten sein, bei Haushalten mit Leistungsbezug nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz oder Grundsicherung im Alter Zwangsräumungen aufgrund von Mietrückständen durchzuführen und die Bonität vor Abschluss eines Mietvertrages zu prüfen. Das wird den öffentlichen Wohnungsunternehmen zwangsläufig große Probleme bereiten. Es ist auch nicht auszuschließen, dass kurz nach Beschluss des Gesetzes die Forderung auftauchen wird, dass auch private Wohnungsunternehmen diese Regeln befolgen müssen.

Auf der Webseite der Initiative heißt es, dass das vorgeschlagene Gesetz auch gegen Gentrifizierung helfen wird: "Der Volksentscheid setzt der Verdrängung der sozial schwächsten BewohnerInnen etwas entgegen. Die Mieterinnen und Mieter im sozialen Wohnungsbau werden durch die Förderung und die umgestalteten öffentlichen Wohnungsbauunternehmen gegen Verdrängung geschützt. Neuer Mietwohnraum zur Sicherung der berühmten Berliner Mischung wird auch im Innenstadtbereich geschaffen." Wie in allen Forderungen der Anti-Gentrifizierungsbewegung wird der Anschein erweckt, dass es für Berliner ein Recht auf Wohnen in einem bestimmten Kiez gibt. Dabei ist es nicht einzusehen, warum Steuergelder dafür verwendet werden sollten, dass die Mieten von Berlinern, die nicht in einen Stadtteil mit niedrigeren Mieten umziehen möchten, subventioniert werden.

Die Mietpreisbremse und auch dieser Gesetzentwurf führen nur dazu, dass Investoren aufhören, in die Wohnungsbestände zu investieren. Und das schadet in erster Linie den Mietern. Es wäre daher gut, endlich diesen Wahnsinn zu stoppen. Statt mit Steuergeldern künstlich für niedrige Mieten zu sorgen, wäre es sinnvoller, das Geld in den Bau neuer Wohnungen zu investieren.

Jürgen F. Kelber, Geschäftsführer, Dr. Lübke & Kelber, Berlin

Jürgen F. Kelber , Geschäftsführender Gesellschafter , Dr. Lübke & Kelber GmbH, Frankfurt am Main
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