Brexit: Pfandbriefbanken begrüßen Gesetzesänderung

Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des Verbands deutscher Pfandbriefbanken
Quelle: VDP 
 

Der Bundesrat hat Mitte März das Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet. Es enthält unter anderem Änderungen am Pfandbriefgesetz, die die Deckungsfähigkeit britischer Deckungswerte auch nach einem Brexit lückenlos sicherstellen. Das Gesetz ist so gefasst, dass auch bei einer eventuellen Verschiebung des Austrittstermins der Bestandsschutz für alle britischen Deckungswerte gilt. Durch die Aufnahme Großbritanniens und Nordirlands als Drittländer in das Pfandbriefgesetz wird auch das Neugeschäft geregelt, analog zu Drittländern wie der Schweiz, den USA, Kanada und Japan. Die deutschen Pfandbriefbanken begrüßten das vorausschauende Handeln des deutschen Gesetzgebers: "Mit dem Brexit-Steuerbegleitgesetz ist die Deckungsfähigkeit britischer Deckungswerte auch künftig gesichert", sagte Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp).

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