EBA stellt Modell zur Harmonisierung vor

Wie von den meisten Beobachtern erwartet, hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) im Rahmen ihrer am 18. November abgehaltenen öffentlichen Anhörung in London ein dreistufiges Modell zur Harmonisierung des europäischen Covered-Bond-Marktes vorgestellt. Dabei soll in der ersten Stufe ein neues europäisches Rahmenwerk für Covered Bonds geschaffen werden, das unter anderem eine grundlegende Definition von Covered Bonds enthält und darüber hinaus den Schwerpunkt auf strukturelle Merkmale wie zum Beispiel den doppelten Rückgriff und die Separierung der Deckungswerte legt.

In der zweiten Stufe soll der Artikel 129 CRR derart geändert werden, dass Covered Bonds für eine Risikoprivilegierung schärfere Voraussetzungen als derzeit erfüllen. Unter anderem wird eine Mindestüberdeckungsquote von fünf Prozent diskutiert. Eine freiwillige Harmonisierung beinhaltet die dritte Stufe, in der die einzelnen EU-Länder individuell Vorschriften etwa zur Zusammensetzung von Deckungsmassen erlassen sollen.

Die DZ Bank lobt die Vorschläge der EBA als "gut durchdacht". Durch eine neue und einheitliche Definition des Begriffs Covered Bond für die relevanten aufsichtsrechtlichen Vorschriften in Europa würde mehr Klarheit geschaffen. Die von der EBA vorgeschlagenen modernen Qualitätsmerkmale seien im Vergleich zu den OGAW-Kriterien klarer, strenger und passten besser zum aktuellen Markt, der sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt habe. Die Harmonisierungsvorschläge stehen noch unter dem Genehmigungsvorbehalt des zuständigen EBA-Gremiums. Der Bericht mit den finalen Vorschlägen soll im Dezember 2016 veröffentlicht und an das European Systemic Risk Board, dem Rat der Europäischen Union und die Europäischen Kommission versandt werden.

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