EU-Taxonomie und Covered Bonds

Zum 1. Januar 2022 ist der nächste "Meilenstein" der europäischen Taxonomie-Verordnung in Kraft treten. Es handelt sich um die Anforderungen an die ersten zwei Umweltziele der Verordnung - Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Mit Blick auf den Covered-Bond-Markt äußerte sich die European Mortgage Federation beziehungsweise das European Covered Bond Council (EMF-ECBC) wohlwollend zu dem Rechtsakt. In einer Pressemitteilung verwies EMF-ECBC-Generalsekretär Luca Bertalot auf die leitende Funktion der EU-Taxonomie auch für den Banken- und Immobiliensektor. Dabei sieht er eine essenzielle Rolle für die Klassifizierung von Vermögensgegenständen, die mit den Kriterien der EU-Taxonomie übereinstimmen.

Für den Covered-Bond-Markt sei diese Entwicklung insbesondere im Zusammenhang mit einem europäischen Standard für Green Bonds zu beachten und dürfte bereits auf kurze Sicht Anpassungen am Markt nach sich ziehen. Dies deckt sich auch mit Einschätzungen der Covered-Bond-Experten der Nord-LB. Die erwarten nämlich, dass bereits 2022 einige Emittenten ihre Green-Bond-Frameworks als Folge der EU-Taxonomie anpassen werden. Eine solche Entwicklung sei allein schon aus Transparenz- beziehungsweise Nachvollziehbarkeitsgründen zu begrüßen. Gleichwohl dürfte es noch ein langer Prozess sein, bis sämtliche Emittenten des Green-Covered-Bond-Universums ihre grünen Rahmenwerke und Emissionen vollumfänglich auf die Einhaltung der technischen Anforderungen der EU-Taxonomie angepasst haben werden, so die Analysten.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X