Taxonomie: Entgegenkommen der Kommission

Am 21. April hat die EU-Kommission ihr Maßnamenpaket für ein nachhaltiges Finanzwesen angenommen. Der erste Entwurf zu den Ausführungsregeln der EU-Taxonomie hatte unter Immobilienbankern noch heftige Kritik hervorgerufen. Das lag insbesondere daran, dass für Bestandsgebäude mit einem Baujahr bis Ende 2020 ein Energiezertifikat der Klasse "A" verlangt werden sollte, um als grün eingestuft zu werden. Damit wäre wiederum ein Großteil der Hypotheken, die bislang als Grundlage für grüne Bankanleihen und Covered Bonds genutzt werden, disqualifiziert worden. Entsprechend groß wäre der Schaden für den noch jungen grünen Anleihemarkt in Europa.

Diese strenge Auslegung ist nun aber ein Stück weit entschärft worden. So wird ein Nachweis genügen, dass ein Gebäude zu den 15 Prozent der energieeffizientesten seines Landes zählt, um als "grün" qualifiziert zu werden. Nach Auskunft der Covered-Bond-Experten der Commerzbank wird das nicht nur eine breitere Auswahl an Immobilien implizieren, sondern sich auch enger an die Definition anlehnen, die viele Emittenten selbst nutzen. Insofern könne diese Lösung also getrost als ein Entgegenkommen der EU-Kommission interpretiert werden. Die ursprünglich zu befürchtenden negativen Folgen für den grünen Anleihemarkt sollten damit zum Großteil entschärft und die meisten ESG-Programme mit überschaubarem Anpassungsbedarf weiter nutzbar sein.

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