Altbau vor Kauf eingehend auf Mängel prüfen

Wird beim Verkauf einer Immobilie im notariellen Kaufvertrag die Haftung für Mängel ausgeschlossen, können Käuferinnen und Käufer Ansprüche wegen versteckter Mängel nur eingeschränkt geltend machen. Dafür müssen sie nachweisen, dass den Verkäuferinnen und Verkäufern die Mängel bekannt waren und diese sie arglistig verschwiegen haben. Darauf hat das Oberlandesgericht Saarbrücken (4 U 27/24) hingewiesen.

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