BGH zu "Vergleichsangeboten" vor WE-Beschlüssen

Der Bundesgerichtshof hat am 27. März 2026 ein Urteil über die von den Instanzgerichten bisher zum Teil abweichend entschiedene Rechtsfrage verkündet, ob grundsätzlich jedem Beschluss von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGem) über die Vergabe von Aufträgen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (im Sinne des § 19 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 WEG) die Einholung von Vergleichsangeboten vorausgehen müsse. Der BGH hat die bisherige gerichtliche …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X