Corona-Hilfen: HDE warnt vor Klagewelle

Nach einer Befragung von über 1 000 Mitgliedsunternehmen Mitte Mai sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) eine Klagewelle anrollen. Dabei geht es um eine Ungleichbehandlung bei der Bewilligung für die November- und Dezemberhilfen. Die Gastronomie bekommt demnach bis zu 75 Prozent des durch die Corona-Schließungen in diesem Zeitraum entgangenen Umsatzes vom Staat ersetzt. Der Einzelhandel dagegen würde auf den Fixkostenzuschuss bei der Überbrückungshilfe III verwiesen. Der HDE fordert nun zur Vermeidung einer solchen Klagewelle die rasche Anpassung und Aufstockung der Überbrückungshilfen beziehungsweise eine entsprechende Schadensregulierung nach EU-Recht für den Einzelhandel. "Viele Einzelhändler waren ab dem 16. Dezember 2020 wegen der Corona-Maßnahmen geschlossen. Trotzdem haben sie keinen Anspruch auf die großzügigere November- und Dezemberhilfe. Das ist eine klare Ungleichbehandlung im Vergleich zur Gastronomie", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Gemäß einer HDE-Umfrage und -Hochrechnungen haben bis zum 30. April 2021 rund zehntausend vom Lockdown betroffene Einzelhändler Unterstützungsleistungen nach den Regeln der November- beziehungsweise Dezemberhilfen beantragt, die eigentlich nicht für den später von den Schließungen betroffenen Einzelhandel, sondern unter anderem für die Gastronomie vorgesehen sind.

(Handelsverband Deutschland)

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