Ersterrichtungsanspruch gilt nicht unbegrenzt

Ein Mitglied einer Eigentümergemeinschaft hat zwar prinzipiell einen rechtlichen Anspruch auf die beschlossene und bereits begonnene Errichtung einer Wohnanlage. Wenn dies aber den anderen Eigentümern aus finanziellen Gründen unzumutbar ist, dann ist dieses Recht nicht durchsetzbar.

Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 243/23) befasste sich mit dem Fall, dass auf einem Grundstück, das noch mit einer Altimmobilie bebaut war, eine neue Wohnanlage entstehen …

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