Geldwerter Vorteil

Foto: Steve Buissinne/Pixabay

Wenn ein Grundstückskäufer dem Verkäufer ohne angemessene Vergütung Nutzungsrechte an dem Grundstück (Nießbrauchs- und Wohnungsrechte) überlässt, liegt darin ein geldwerter Vorteil, den der Käufer hingibt. Deshalb ist dieser Vorteil in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen. So hat es das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden (Aktenzeichen 5 K 2500/21; beim Bundesgerichtshof unter II R 32/22 anhängig). Der …

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