HDE: Corona-Notbremse nicht zielgenau genug

Die am 21. April beschlossene bundesweite Corona-Notbremse sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) wenig überraschend kritisch. Die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes setzt ab einer Inzidenz von 100 auf die Schließung oder massive Einschränkungen für die meisten Nicht-Lebensmittelhändler, obwohl laut HDE längst wissenschaftlich belegt ist, dass der Einkauf nur mit einem geringen Infektionsrisiko verbunden ist. Um eine erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie sicherzustellen, fordert der HDE deshalb, dass die Corona-Maßnahmen zielgenau dort ansetzen sollten, wo die Infektionsrisiken am höchsten sind. Positiv bewertet der HDE, dass nun zumindest bis zu einer Inzidenz von 150 der Einkauf mit negativem Test möglich bleibt und Click & Collect unabhängig von den Corona-Werten stattfinden kann.

"Die Corona-Notbremse geht in wesentlichen Bereichen am Ziel vorbei. Eine Schließung der Geschäfte bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter, damit bleibt es weiterhin bei Symbolpolitik", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. "Insgesamt sind die Regelungen der Corona-Notbremse aus Sicht des Einzelhandels nicht verhältnismäßig und verletzen grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter. Die Maßnahmen treffen nur einzelne Branchen der Wirtschaft, ohne Rücksicht auf das tatsächliche Infektionsrisiko zu nehmen. Deshalb wird der HDE mit seinen Unternehmen die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde verfolgen", so Genth.

(Handelsverband Deutschland - HDE e.V.)

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