Hühner in Wohngebieten erlaubt

Ställe und Unterstände für Kleintiere dürfen grundsätzlich auch in reinen Wohngebieten errichtet werden. So hat das Oberverwaltungsgericht Münster (2 B 501/21) einen Unterstand für neun Hühner und einen Hahn in einer Wohnsiedlung für zulässig erklärt. Ein Nachbar hatte sich gegen den Unterstand mit dem Argument gewehrt, dass das Halten von Hühnern in dem Wohngebiet nicht üblich sei und von den Tieren eine erhebliche Lä …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X