Immobilien-Teilverkauf ist kein Verbraucherdarlehen

Ein aktuelles Urteil (Az. 307 O 225/25) des Landgerichts Hamburg bestätigt erstmals die rechtliche Einordnung des Immobilien-Teilverkaufs als eigenständiges Modell. Das Geschäftsmodell ist demnach klar kein Verbraucherdarlehen. Das Landgericht gab den Anbietern recht und entschied in dem dortigen Fall, dass Grundstückskaufvertrag, Miteigentümervereinbarung und Nießbrauchbestellungsvertrag wirksam sind. Auch eine Sittenwidrigkeit der Verträge konnte das …

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