ImmoWertV: BVS warnt vor Schnellschuss

Der vorliegende Referentenentwurf für die Novellierung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) löst weiter große Verunsicherung in der Immobilienwirtschaft aus. Würden die aktuellen Pläne in Gesetzesform gegossen, wäre die rechtliche Regelung in der Praxis nicht anwendbar. Davor warnte vor kurzem die mitgliedsstärkste Vereinigung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Deutschlands, der BVS. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) beabsichtigt mit der Gesetzesnovelle die Schaffung eines bundeseinheitlichen Rahmens für die Immobilienbewertung in Deutschland ab. Dabei sollen alle zu bewertenden Immobilien mit einheitlichen Bewertungskriterien belegt werden.

Bernhard Bischoff, Bundesfachbereichsleiter Immobilienbewertung beim BVS, sieht das kritisch: "Der Entwurf sieht die Definition von verbindlichen Kriterien für alle Immobilien vor. Das ist nicht umsetzbar, der Immobilienmarkt ist zu vielfältig und komplex, um alles über einen Kamm zu scheren. Auf dem jetzt eingeschlagenen Weg würde die Wertermittlung nicht transparenter und vergleichbarer, sondern schlicht schlechter." Die neuen Bewertungskriterien müssten von den Geschäftsstellen der rund 1 500 Gutachterausschüsse in Deutschland unter der Verantwortung der Bundesländer angewendet werden. Doch die Gutachterausschüsse seien unterschiedlich ausgestattet und verfügten nicht über die nötige Datengrundlage. Des Weiteren kritisiert der BVS, dass, anders als bei vergangenen Novellierungen der ImmoWertV, Verbände und Experten diesmal nicht frühzeitig in Form von Beteiligungen in Arbeitsgruppen und Sachverständigenausschüssen eingebunden wurden. Dies solle künftig wieder der Fall sein. Der BVS plädiert außerdem dafür, in den Gesetzgebungsprozess vorerst eine deutlich schlankere Regelung einzubringen und im Nachgang sukzessive praktikable Einzelregelungen zu finden.

(Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.)

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